• Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter unterstützten mit viel Engagement den Sanierungsweg

 

Mechernich, 17. Dezember 2013. Die Deutsche Mechatronics GmbH hat sich mit ihren Gläubigern auf eine Entschuldung geeinigt und steht damit kurz vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Nachdem bereits die Gläubiger dem Insolvenzplan Anfang des Monats zustimmten, bestätigte heute das Amtsgericht Bonn den vom Unternehmen eingereichten Insolvenzplan. Der Plan ist von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp unter Mitwirkung des Gläubigerausschusses und dem vom Amtsgericht Bonn eingesetzten Sachwalter Dirk Obermüller (Wirtschaftskanzlei DHPG) erarbeitet worden. Nach einer Einspruchsfrist von zwei Wochen kann das Bonner Amtsgericht das Verfahren beenden.

Mit der Planbestätigung macht die Deutsche Mechatronics einen großen Schritt innerhalb des Sanierungsverfahrens. Nach der Aufhebung steht das Unternehmen wieder auf einer soliden finanziellen Basis und kann ohne Aufsicht des Gerichtes und eines Sachwalters eigenständig die Geschäfte führen. „Die Kunden standen während der Eigenverwaltung immer zu unserem Unternehmen und haben uns mit weiteren Aufträgen gestützt. Mein Dank gilt des Weiteren den Lieferanten und Mitarbeitern, die mit viel Engagement den Sanierungsweg begleitet haben“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Hans Fritsche von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.

Die Deutsche Mechatronics GmbH hatte Ende April 2013 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Grund für die wirtschaftliche Schieflage waren die hohen Pensionsverpflichtungen durch den Verkauf aus dem RWE-Konzern. Von diesen Verpflichtungen ist das Unternehmen nach dem Verfahren befreit. Die weiteren Pensionszahlungen übernimmt nun der Pensionssicherungsverein. Mechatronics kann sich wieder auf Neuentwicklungen im Anlagenbau für die Papier- und Druckindustrie sowie auf Produkte für die Medizin-, Lebensmittel- und Verpackungstechnik konzentrieren. „Für die Fortführung des Unternehmens stehen die Signale auf grün. Die ersten Sanierungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt. Nun gilt es den weiteren Plan abzuarbeiten und die Gläubiger bis Juli 2015 zu befriedigen“, erklärt Sachwalter Dirk Obermüller von der Bonner Wirtschaftskanzlei DHPG.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist um bis zu 70% verbessert.

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