• Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten

Das Amtsgericht Kiel hat den Insolvenzplan für die GSK GlasService Kiel GmbH gerichtlich bestätigt. Damit ist ein weiterer Meilenstein für die Aufhebung des Verfahrens erreicht. Voraussetzung für die Bestätigung war die Gläubigerzustimmung. Im Rahmen eines Abstimmungstermins vor dem Insolvenzgericht in Kiel am 2. Oktober votierten sie einstimmig für den vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan. Nach der nunmehrigen Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht kann im nächsten Schritt das Planverfahren aufgehoben werden und GSK wieder voll eigenständig arbeiten. Zuvor hatte schon Sachwalterin Ute Jacob von der Sozietät Brinkmann & Partner, Kiel, ihre Zustimmung zum Plan erteilt. GSK, die Einscheibensicherheits- und Isolierglas produziert und verarbeitet, hatte Ende Januar 2013 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Das Verfahren wurde am 1. Mai eröffnet.

„Für die Fortführung des Unternehmens stehen die Signale auf grün“, erklärt Volker Schreck von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, der die Unternehmensleitung bis zum Abstimmungstermin als Sanierungsgeschäftsführer ergänzt hat. Die ersten Sanierungsmaßnahmen zeigen darüber hinaus erste Erfolge. Durch die Festanstellung von Leiharbeitern stiegen die Qualität und die Produktionskapazitäten deutlich an. Zudem wurde der Maschinenpark für die Produktion von Sicherheitsglas deutlich ausgebaut. „Die Kunden stehen zu unserem Unternehmen und vertrauen in die Fortführung. Insbesondere in Dänemark konnten wir an die Umsätze sogar steigern“, meint GSK-Geschäftsführer Dr. Harald Frank. Als besonderen Erfolg wertet der GSK-Geschäftsführer, dass auch während des Insolvenzverfahrens alle 84 Arbeitsplätze erhalten geblieben sind.

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