Studie: Die neue Insolvenzordnung

Beteiligte bewerten die neue Insolvenzordnung (ESUG) positiv

Die neue Insolvenzordnung habe gute Aussichten, die Sanierungschancen für Unternehmen zu verbessern, sagen betroffene Unternehmer, Gläubiger und Insolvenzverwalter. Die Gerichte allerdings erwarten steigende Anforderungen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie.

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist da. Doch was heißt das für die Beteiligten? Buchalik Brömmekamp und Markt und Mittelstand-Research haben die Betroffenen im Rahmen einer Studie befragt: Während Gerichte steigende Anforderungen befürchten, erwarten die Gläubiger eine deutliche Veränderung der Sanierungskultur. Die befragten Insolvenzverwalter sehen bessere Chancen, das Unternehmen zu erhalten.

Das Echo ist überwiegend positiv: Die Sanierung im Schutz des Insolvenzverfahrens wird durch die gesetzlichen Änderungen für alle Beteiligten plan- und berechenbarer, loben die Insolvenzverwalter. Die Gläubiger sehen ihre Position gestärkt und wollen die ihnen nun zugewiesene aktive Rolle auch annehmen. Aber auch die Schuldner profitieren von den Neuregelungen: Zum ersten Mal bezieht der Gesetzgeber die betrieblichen Probleme eines Unternehmens in seine Überlegungen ein und hat mit dem Schutzschirmverfahren einen starken Anreiz zu einer frühen Insolvenzantragstellung geschaffen. Leise Kritik äußern einzig die Insolvenzgerichte. Sie befürchten durch die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten Probleme bei der praktischen Umsetzung der Regelung. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie von Buchalik Brömmekamp und Markt und Mittelstand-Research, für die alle Insolvenzbeteiligten intensiv befragt worden sind.

„Der stärkere Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters und einem erleichterten und bereits in das Eröffnungsverfahren vorverlagerten Zugang zur Eigenverwaltung sind die wichtigsten Bestandteile der Insolvenzrechtsreform“, sagt Robert Buchalik, Rechtsanwalt und Partner bei der Buchalik Brömmekamp. Mehr Flexibilität im Insolvenzverfahren bieten darüber hinaus die stark eingeschränkten Möglichkeiten zur Verhinderung des Insolvenzplans und die Umwandlungen von Forderungen in Unternehmensanteile (Debt-Equity-Swap). „Für das Management einer Gesellschaft wird es planbarer, eine Sanierung im Insolvenzverfahren weitgehend selbst zu steuern“, ergänzt Axel Rose, der die Studie für Markt und Mittelstand-Research verantwortet hat.

Die Sorgen der Gerichte hält Sanierungsexperte Buchalik für berechtigt, aber bewältigbar: „Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen erfordert viel Know-how, Fingerspitzengefühl und eine Entscheidungsfindung zum richtigen Zeitpunkt.“ Die frühzeitige Vorbereitung der Ansprache der wichtigsten Stakeholder ist für eine erfolgreiche Bewältigung des Verfahrens deshalb entscheidend. Wenn dies aber berücksichtigt wird, eröffnet das neue Insolvenzrecht eine echte zweite Chance, stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und entzieht dem vereinzelt aufgetretenen Ausweichen in andere Rechtssysteme die Grundlage.

Auszug aus der Studie.

Die komplette Studie können Sie unter www.marktundmittelstand.de/studien zum Preis von 38 Euro bestellen.

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