• Sanierungsinsolvenzverfahren der G.M.W. Präzisions und H.P.T. Hochpräzisionstechnik Burg aufgehoben
  • Mehr als 120 Arbeitnehmer blicken wieder in eine gesicherte Zukunft

 

Burg, 4. April 2014. Die G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG und die H.P.T. Hochpräzisionstechnik Burg GmbH & Co. KG (beide Burg) sind nach der Beendigung des Sanierungsinsolvenzverfahrens gerettet. Das Amtsgericht in Stendal hatte zuvor die beiden Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben. Damit ist die G.M.W. Gruppe wieder vollständig allein handlungsfähig und steht operativ sowie finanziell bestens aufgestellt dem Markt zur Verfügung. Ungewöhnlich für ein solches Sanierungsverfahren ist die Tatsache, dass nicht nur die vorhandenen 120 Arbeitsplätze gerettet, sondern weitere Arbeitsplätze schon während des Verfahrens geschaffen wurden. Gleichzeitig sind weitere Arbeitsstellen zu besetzen, da sich die Marktaussichten besser gestalten als ursprünglich erwartet.

„Nur dadurch, dass sämtliche Beteiligten – Kunden wie Lieferanten, Sachwalter, Gericht und zuvorderst die Mitarbeiter – den teilweise schweren Weg der letzten sieben Monate mitgegangen sind, konnten wir letztendlich erfolgreich sein“, stellt der geschäftsführende Gesellschafter Norbert Brinkmann die Zusammenarbeit aller Geschäftspartner in den Vordergrund. Gemeinsam mit seinem Mitgesellschafter Erich Brinkmann, dem Sanierungsexperten Heinz-Peter Derrix-Belau und dessen Kollegen von Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung (Düsseldorf) sowie einem Team des Sachwalters Christian Graf Brockdorff, LL.M. (BBL Bernsau Brockdorff), wurde ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde und das es nun vollständig zu realisieren gilt. Mit Karlheinz Bangel wurde zudem dauerhaft ein branchenerfahrener Experte hinzugewonnen, der als Geschäftsführer die operative Seite verantwortet. „Der Verlauf zeigt eindeutig, wie die reformierte Insolvenzordnung einem marktfähigen Unternehmen eine zweite Chance geben kann. Das Unternehmen hat das Verfahren sehr gut genutzt, um sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen und die Sanierung im Sinne aller Beteiligten erfolgreich durchzuführen“, so Sachwalter Graf Brockdorff.

Die Anstrengungen des Unternehmens wurden auch von den Gläubigern honoriert. Sie votierten einstimmig für die vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzpläne. Die Gläubigerzustimmung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufhebung des Verfahrens. In dem Insolvenzplan wurden individuelle Regelungen für die Lösung der Unternehmenskrise getroffen, darunter auch die Höhe der Forderungsverzichte der Gläubiger. „Vor der Planerstellung haben wir die Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit des Unternehmens untersucht sowie operative und finanzwirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen entwickelt. Dadurch konnten wir das Vertrauen in die Unternehmensleitung wieder herstellen und die Gläubiger überzeugen, sich an der Sanierung des Unternehmens zu beteiligen“, erklärt Heinz-Peter Derrix-Belau, der die Geschäftsführung während des Verfahrens als Sanierungsgeschäftsführer unterstützte.

Am 13. August 2013 hatte die Geschäftsführung der G.M.W. beim Amtsgericht in Stendal einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Anfang Dezember 2013 wurde das Verfahren eröffnet. G.M.W. nutzte mit der Eigenverwaltung ein Verfahren, das die Insolvenzordnung seit der Reform im März 2012 wesentlich vereinfacht hat. Dabei bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters und des Gerichtes weiterhin im Unternehmen und erarbeitet einen Sanierungsplan, dem die Gläubiger zustimmen müssen. G.M.W. war durch den weltweit deutlichen Nachfragerückgang in den Bereichen Windenergie sowie Gas- und Dampfturbinen in Schieflage geraten. Durch die massiven Umsatzeinbußen war das Unternehmen nicht mehr in der Lage, die Darlehen für Investitionen in Maschinen zurückzuführen.

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