In der Praxis ist nicht selten festzustellen, dass immer wieder von einigen Gläubigergruppen im Rahmen einer geplanten Sanierung unter Insolvenzschutz vom eigenverwaltenden Schuldner verlangt wird, neben „seinem“ Verfahrensziel auch parallel einen M&A-Prozess einzuleiten. Einerseits soll es dabei darum gehen, für den Fall des Scheiterns der Sanierung eine gefestigte Rückfallposition zu haben und andererseits im Rahmen einer Vergleichsrechnung darlegen zu können, dass die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans für die Gläubiger tatsächlich die beste Art der Befriedigung sei. Der Beitrag stellt diese Auffassung schon vom Grunde her infrage und stellt sie in den Gesamtkontext der gesetzgeberischen Neugestaltung durch das ESUG.

Der kompletten Artikel zu M&A-Prozess gegen Schuldnerwillen

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