Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das deutsche Insolvenzrecht reformiert. Was sich seither getan hat, ob sich die Sanierungserfolge wirklich verbessert haben und warum die Insolvenz noch immer als Stigma gilt, erklärt Robert Buchalik, der Vorstandsvorsitzende des BV ESUG, im return-Interview.

Gut vier Jahre ist die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) her. Haben sich die Sanierungserfolge seither verbessert?
ROBERT BUCHALIK: Wir können nur aus unserer Praxis berichten und erleben dabei, dass zunehmend Unternehmen das ESUG in Anspruch nehmen. Die Sanierungsquote ist, professionell angegangen, sehr hoch und liegt bei über 80 Prozent. Die Quoten, die durchschnittlich an die Gläubiger ausgeschüttet werden, liegen in unseren Verfahren im Durchschnitt bei über 20 Prozent. Regelinsolvenzverfahren weisen demgegenüber sehr geringe oder gar keine Quoten auf. Alle Unternehmen, die sich bislang wegen einer Eigenverwaltung an uns gewandt haben, wären ohne das ESUG in ein Regelinsolvenzverfahren gegangen. Die meisten davon wären wahrscheinlich abgewickelt worden.

Das komplette Interview mit Robert Buchalik

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos