Die Regelinsolvenz bedeutet für den Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker oder Architekten nicht nur den Verlust seines Unternehmens, sondern oft auch die Vernichtung seiner Existenzgrundlage, da ihm die Entziehung der berufsrechtlichen Zulassung droht. Über ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung kann dies verhindert werden. Es bietet eine attraktive Möglichkeit der Krisenbewältigung von Kleinunternehmern und Freiberuflern, denn die Eigenverwaltung steht für eine Fortführung des Unternehmens und dessen Erhalt für den Unternehmer.

Von Dr. Michael Lojowsky

Professionelle Unterstützung sichert den Erfolg

Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung
Bei einer professionellen Vorbereitung können die Vorteile der insolvenzspezifischen Sanierung in kürzester Zeit optimal ausgeschöpft werden, ohne dass der Unternehmer die Führung aus der Hand gibt. Auch gegenüber Mandanten, Patienten und Kunden hat ein Eigenverwaltungsverfahren einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Effekt: Der Unternehmer zeigt, dass er in der Lage ist, eine Krise rechtzeitig zu erkennen und sein Unternehmen selbstständig aus dieser herauszuführen. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren bewahrt er sein Lebenswerk für sich und seine Familie.

Schnelles Verfahren verhindert den Entzug der Zulassung

Ein Turnaround gestaltet sich jedoch schwierig, denn eine außergerichtliche Restrukturierung, eine Liquidation oder ein Regelinsolvenzverfahren scheitern zumeist an der Zustimmung der Gläubiger sowie an den wirtschaftlichen wie verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Während beim Kleinunternehmer die Betriebsfortführung im Regelinsolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter, der die komplette Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übernimmt, rein rechtlich noch denkbar ist, so scheitert diese Variante in der Insolvenz des Freiberuflers häufig an dem jeweiligen Berufsrecht. Dem Freiberufler droht der Widerruf der Zulassung durch seine berufsständische Körperschaft wegen des durch die Insolvenz indizierten Vermögensverfalls. Davon sind insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Apotheker betroffen. Die Folge wäre eine Liquidation der Praxis, die sowohl für den Inhaber als auch für seine Gläubiger ein wirtschaftliches Fiasko darstellt. Ein schnelles Insolvenzplanverfahren führt zu einer Neuregelung der Vermögensverhältnisse und verhindert den Entzug der berufsrechtlichen Zulassung.

 

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