Die Sanierung unter Insolvenzschutz

Unternehmenskrisen, d. h. die Existenzgefährdung von Unternehmen, sind ein häufiges Problem. Ursächlich sind konjunkturelle Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder die Volatilität von Rohstoff- und Währungspreisen, aber auch interne Faktoren wie Führungsfehler im Management, falsche Akquisitionen oder unausgewogene Finanzierungsstrukturen. Krisensituationen sind Ausnahmesituationen, denen selbst ein gut aufgestelltes Management mangels ausreichender Erfahrung nur selten gewachsen ist. Die Bewältigung stellt das Management eines Unternehmens vor große Herausforderungen.

Häufig werden die Probleme noch durch die Nachwirkung der Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt, die maßgeblich das Eigenkapital geschwächt und die Liquidität aufgezehrt hat. Schlechte Bilanzrelationen führen bankseitig zu einem verschlechterten Rating und trotz ausreichend am Markt vorhandener Mittel zu einer zurückhaltenden Kreditvergabe. Derzeit genügen schon geringfügige Krisenverstärker, wie zunehmender Wettbewerb oder saisonale Umsatzrückgänge, um aus einer Ergebniskrise eine ausgewachsene Liquiditätskrise werden zu lassen. Während der vorletzten großen Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber mit gesetzgeberischen Maßnahmen, wie verlängerter Kurzarbeit oder Landesbürgschaften, viel zur Krisenbewältigung beigetragen.

Gleichwohl war frühzeitig erkennbar, dass insbesondere die Finanz- und Wirtschaftskrise zu weiteren Folgewirkungen führen wird. Der Gesetzgeber hat deswegen vorausschauend und, um den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken, am 1. März 2012 ein neues Gesetz, das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), in Kraft gesetzt, mit dem die Sanierung von Unternehmen in Deutschland gefördert werden soll. Die Besonderheit besteht darin, dass es sich um eine Sanierung unter Insolvenzschutz handelt.

Der weltweit einmalige Weg ist in vielen Belangen sogar dem viel gerühmten US-amerikanischen Chapter 11 überlegen. Trotz einer Vielzahl von Veröffentlichungen und mittlerweile vieler erfolgreich abgeschlossener Verfahren ist das neue Recht in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft unbekannt oder allenfalls in Ansätzen bekannt. Deshalb machen noch viel zu wenig Unternehmen davon Gebrauch. Die Insolvenz bietet mit dem ESUG strategische Optionen zur Bewältigung einer Krisensituation in einem bisher nie gekannten Ausmaß. Dies ist besonders in der Coronakrise von ganz großem Vorteil. Am Ende des Verfahrens steht deshalb ein gut aufgestelltes Unternehmen und nicht die Liquidation des Unternehmens oder der häufig benannte Asset Deal, bei dem vom alten Rechtsträger die interessanten Aktiva, wie Kundenbeziehungen, Maschinen  und Grundstücke, von einem Investor gekauft werden und der Rest vom Insolvenzverwalter liquidiert wird.

Anders verhält es sich bei der Planinsolvenz in Eigenverwaltung. Ziel ist der Erhalt des bisherigen Rechtsträgers, der im Verfahren saniert wird. Dies geschieht dadurch, dass die Passivseite der Bilanz verkürzt wird, indem Altverbindlichkeiten ganz oder zum Teil abgeschnitten werden, und gleichzeitig im Wege der operativen Sanierung die bisherigen Krisenursachen beseitigt werden. Beides, die bilanzielle und die operative Sanierung, sind Bestandteile des sogenannten Insolvenzplans, über den die Gläubiger am Ende des Verfahrens abstimmen. Stimmen sie dem Plan mit den vom Gesetz vorgesehenen Mehrheiten zu, wird der Insolvenzplan oft im Abstimmungstermin vom Gericht bestätigt und das Verfahren nach zwei bis vier Wochen endgültig aufgehoben.

Die Insolvenz kann dann nach fünf bis sieben Monaten bereits vollständig beendet sein. Buchalik Brömmekamp ist es seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes mehr als 100-mal gelungen, Unternehmen im Rahmen eines von uns begleiteten Planinsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung dauerhaft zu erhalten, ohne dass der Unternehmer dabei sein Unternehmen verloren hat. In den von uns durchgeführten Verfahren haben die Unternehmer weit überwiegend ihre vollständige Gesellschafterstellung behalten, das Eigenkapital wurde maßgeblich gestärkt, die Eigenkapitalquote verbesserte sich aus negativen Bereichen bis in mittlere zweistellige, positive Bereiche und es wurde ausreichend Liquidität in dem Verfahren generiert, ohne dass Bankkredite zusätzlich in Anspruch genommen werden mussten.

Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Verfahrens ist aber die professionelle Vorbereitung und  Durchführung, denn das Verfahren birgt viele Fallstricke. Richtig angegangen und angewandt, bietet es eine überragende Chance für den Unternehmer, sein Unternehmen zu erhalten, es von der Schuldenlast zu befreien und mit einem Neustart in die Zukunft zu gehen. Die dabei erzielten Ergebnisse sind nicht selten fast unglaublich.

Unsere Referenzen bestätigen dies eindrucksvoll. Sie zeigen den Weg von Unternehmen nach, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich absolviert haben.

Robert Buchalik

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Dr. Jasper Stahlschmidt

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Philipp Wolters

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Philipp Wolters LL.M. (UK)