Special: Die neue Insolvenzordnung (ESUG)

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltet weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung, die am 1. März.2012 in Kraft getreten sind.

Das bisherige Insolvenzrecht verhinderte in vielen Fällen, dass lebensfähige Unternehmen durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren saniert werden konnten, weil die fehlende Berechenbarkeit eines Insolvenzverfahrens Unternehmen davon abhielt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Vielmehr wurde der Weg über die außergerichtliche Sanierung so lange beschritten, bis alle Reserven verbraucht waren und nur noch die Liquidation des Unternehmens möglich war.

Mit der jetzt vorliegenden Insolvenzrechtsreform strebt der Gesetzgeber eine frühzeitige Sanierung von Unternehmen an, um die Spielräume für eine außergerichtliche Sanierung zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Weg durch die Insolvenz für den Insolvenzschuldner berechenbar werden.

Die vorgenommenen Änderungen der Insolvenzordnung sollen auch ihren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland leisten, z.B. diesen interessanter für ausländische Investoren machen und dem vereinzelt aufgetretenen insolvenzrechtlichen „Forum Shopping“ (Unternehmensverlagerungen ins Ausland mit dem Ziel, dort Erleichterungen für die Sanierung und Erhaltung von Unternehmen in Anspruch zu nehmen) die Grundlage entziehen. Der Schwerpunkt des Gesetzes besteht deshalb in der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters und einem erleichterten und bereits in das Eröffnungsverfahren vorverlagerten Zugang zur Eigenverwaltung, sowie dem Ausbau und der Straffung des Insolvenzplanverfahrens.

Mit den zahlreichen Änderungen der Insolvenzordnung durch das ESUG könnte dem Gesetzgeber ein großer Wurf gelungen sein. Jedenfalls ist seine Intention, insbesondere der Eigenverwaltung und dem Insolvenzplanverfahren endlich zum Durchbruch zu verhelfen, an vielen Stellen des Gesetzes Nachdruck verliehen worden.