• Zweites Düsseldorfer Restrukturierungsforum: „Stolperstein Eigenverwaltung“

Düsseldorf, 22. Oktober 2013. Das zweite Düsseldorfer Restrukturierungsforum widmete sich dem spannenden Thema „Stolperstein Eigenverwaltung“. Rund 80 Gäste verfolgten am 17. Oktober die Diskussion der erfahrenen Referenten. Über einen Punkt herrschte an diesem Abend überwiegend Einigkeit: Ein Eigenverwaltungsverfahren muss gut vorbereitet sein, dann funktioniert es auch. Doch es gab eine etwas unterschiedliche Bewertung der letzten 18 Monate mit ESUG.

Wer könnte das Thema „Stolperstein Eigenverwaltung“ besser einführen, als ein Geschäftsführer, der es im eigenen Unternehmen erlebt hat: Carsten Paris, Geschäftsführer und Partner bei der ICS Partners GmbH. Er übernahm Ende 2011 die Geschäftsführung der Innovative Components Technologies GmbH (ICT), mit dem Auftrag das Unternehmen zu restrukturieren. Im Juli 2012 hatte Paris dann das, wie er selbst sagt, „zweifelhafte Vergnügen“ gerade einmal vier Monate nach Einführung des ESUG einen Insolvenzantrag nach § 270a InsO stellen zu müssen. „Ich höre oft, dass das ESUG und vor allem die Eigenverwaltung sehr gelobt werden. Bei uns lief es nicht so toll“, so Paris. Er fühlte sich damals an den James Dean Klassiker „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ erinnert. Denn zu dem Zeitpunkt war Vieles noch Neuland und es gab wenig Rechtssicherheit. „Es fühlte sich an wie ein Management-Tsunami. Alles ist auf uns eingeprasselt“, erinnert sich Paris. Eines der Probleme: Abseits der direkten Verfahrensbeteiligten fühlten sich viele Kunden, Lieferanten und Verwaltungen der ICT nicht wohl mit der Eigenverwaltung. Es herrschte, trotz bereits neuem Management eine große (Rechts-)Unsicherheit. Das und weitere Gründe führten dazu, dass der Antrag auf Eigenverwaltung durch die Geschäftsführung zurückgezogen und eine Eröffnung im Regelinsolvenzverfahren beantragt wurde.

Dann waren die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am Zuge: Das Podium – moderiert von Burkhard Jung (Partner hww wienberg wilhelm) – war neben Paris mit namhaften Referenten besetzt. Robert Buchalik (Rechtsanwalt und Partner Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater) und Dr. Jan Markus Plathner (Rechtsanwalt und Partner Brinkmann & Partner) waren gefragt, Carsten Paris davon zu überzeugen, dass Eigenverwaltung kein Stolperstein sein muss.

Zunächst brach Robert Buchalik eine Lanze für die Eigenverwaltung. Aus seinen eigenen Erfahrungen berichtete er von 30 Verfahren, die er durch § 270a InsO begleitet hat. Die meisten Verfahren konnten nach sechs bis sieben Monaten durch einen Insolvenzplan beendet und die Verfahren aufgehoben werden. Nur zwei Verfahren waren Liquidationen. Sein Rat: Jedes Verfahren muss professionell vorbereitet und vernünftig durchgeführt werden. Er sieht einen großen Vorteil darin, dass man es langfristig vorbereiten kann. Man könne wie ein Schachspieler die Dinge durchdenken, Risiken abwägen und Probleme, die da sind, im Vorfeld lösen.

Dr. Jan Markus Plathner sieht das ESUG hingegen etwas differenzierter als Buchalik. Es gibt Vorteile und auch ganz viele Nachteile. Eines werde seiner Ansicht nach leider immer wieder vergessen: 2014 wird die Eigenverwaltung 15 Jahre. Es gibt sie also nicht erst seit ESUG. ESUG habe nur dazu geführt, dass es ein Modell ist, was im Gesetz steht. „Ich bin nicht gegen ESUG oder das Eigenverwaltungsverfahren per se. Es muss einfach nur zum Verfahren bzw. Unternehmen passen. Und es muss gut vorbereitet sein und richtig angewendet werden“, so Dr. Plathner. Wenn nicht, so Dr. Plathner, treffe die Aussage von Carsten Paris zu: Dann ist es ein Tsunami, der alle überrollt, und durch den jeder erst einmal mit dem Verfahren als solches und nicht mit den operativen Notwendigkeiten des insolventen Unternehmens beschäftigt ist.
Ein Aspekt liegt Buchalik am Herzen: Die Anträge werden nach wie vor zu spät gestellt. Schuld daran sind aus seiner Sicht in vielen Fällen Berater, die dem Unternehmen Fortführungsfähigkeit testieren. Sie sehen einfach nicht, was mit einem Eigenverwaltungsverfahren alles möglich ist. Insolvenz sei ein probates Mittel. Seine Rolle als Berater sieht Buchalik klar: „Ich bin Unternehmer. Wenn ich in ein Unternehmen rein gehe, dann geht es mir darum, dass Unternehmen zu erhalten. Entscheidend ist, wie viel kann ich dort retten. Das muss am Ende für jeden Berater gelten“.

Moderator Burkhard Jung sprach auch das schwierige Kostenthema an. Hier hat sich nach Ansicht von Dr. Plathner tatsächlich etwas verändert. Die Gläubiger erwarten vom Sachwalter oder Eigenverwalter, dass dieser über Vergütungsanträge spricht. „Natürlich freue ich mich über eine schöne Vergütung, aber man muss darüber sprechen. Ich habe immer noch den Anspruch, dass Eigenverwaltung nicht teurer sein darf als ein Regelverfahren. Es sollte sogar preisgünstiger sein“, so Dr. Plathner. Buchalik geht sogar noch einen Schritt weiter: Aus seiner Sicht muss die Eigenverwaltung deutlich günstiger sein. Denn sie darf kein Selbstbedienungsladen sein. Natürlich solle Niemandem die Vergütung genommen werden. Denn alle wollen schließlich Geld verdienen. Wichtig sei aus seiner Sicht die Transparenz. Sein Vorschlag, den er auch selbst bereits beherzigt: Die Vergütung des Sachwalters und sogar die des Gläubigerausschusses sollte in den Insolvenzplan aufgenommen werden. Damit entscheiden die Gläubiger, ob diese angemessen ist.

Fazit nach zwei Stunden interessanter Diskussion: Buchalik ist nach wie vor ein Befürworter des ESUG. Aus seiner Sicht müssen aber alle noch viel dazu lernen, vor allem die Berater. Er ist sich sicher, dass am Ende nur wenige Berater übrig bleiben.

Dr. Plathner ist der Ansicht, dass es auch vor dem ESUG schon die Sanierung in der Insolvenz gab. Vergessen hat das ESUG aus seiner Sicht, zu definieren, welche Anforderungen an ein professionelles Management in der Eigenverwaltung zu stellen sind. „Das ESUG steckt teilweise noch in den Kinderschuhen. Mal sehen, wie es in einiger Zeit aussieht“, ist er gespannt. „Insgesamt ist das ESUG aber für alle Beteiligten eine gute Chance und Initialzündung für Sanierungen in der Insolvenz und frühzeitige Insolvenzanträge.“ Insofern ist Dr. Plathner durchaus ein Verfechter des ESUG, aber nur dann, wenn der Fall passt und wenn er gut vorbereitet ist.
Carsten Paris ist auch am Ende der Diskussion davon überzeugt, dass die Eigenverwaltung für seinen Fall zum damaligen Zeitpunkt nicht funktioniert hätte. Doch er hatte bereits in seinem Referat Aspekte dargestellt, damit eine Eigenverwaltung kein Stolperstein wird: Positiv aus seiner Sicht sei, dass je länger und öfter das Instrument angewandt wird, umso mehr Rechtssicherheit werde es bekommen. Trotzdem müsse intensiv geprüft werden, ob es das richtige Verfahren für den Einzelfall ist. Alle Stakeholder müssen frühzeitig involviert werden. Die Geschäftsführung solle durch einen erfahrenen Verwalter bzw. Berater ergänzt werden und zwar spätestens zur Antragsstellung. „Dann können Meilensteine Meilensteine und nicht lästige Stolpersteine werden. Und: Dann wissen sie, was sie tun“, so das Fazit von Paris.

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