• M&A-Prozess für den Verkauf an strategischen Partner gestartet
  • Produktion läuft unverändert weiter

Arnsberg. 20. Juni 2018. Die Ernst Keller GmbH & Co. KG will ihren Sanierungsweg durch ein Schutzschirmverfahren fortsetzen. Hintergrund ist der weiter sinkende Umsatz des Verbindungstechnikers. Wettbewerber in Osteuropa mit einem deutlich niedrigeren Lohn- und Kostenniveau können die Keller-Produkte deutlich preiswerter anbieten und setzen sich bei Kundenaufträgen immer weiter durch. Keller produziert und vertreibt Seilkomponenten für Sicherheitsgurte. „In den vergangen Jahren ist unser Umsatz immer wieder deutlich eingebrochen. Optimierungen bei den Prozessen und Kosten und auch der Interessenausgleich haben nicht zu der erforderlichen Kostenstruktur geführt, um wettbewerbsfähige Preise anzubieten. Deshalb haben wir uns vorsorglich für eine Sanierung innerhalb eines Schutzschirmverfahrens entschieden“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter Detlev Guht. Dazu stellte Ernst Keller einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Arnsberg. Das Gericht hat dem Antrag vollumfänglich entsprochen und die Eigenverwaltung angeordnet.

Einen Bezug zu den namensähnlichen und benachbarten Unternehmen A. + E. Keller GmbH & Co. KG und zu Ernst Keller Forming Tools GmbH & Co. KG, gibt es in diesem Zusammenhang nicht.

Beim Schutzschirmverfahren, ähnlich dem amerikanischen Chapter-11-Verfahren, in dem sich beispielsweise General Motors sanierte, trägt die bisherige Geschäftsführung weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen. Sie führt die Sanierung selber durch. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, das keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem hat ein externer Gutachter die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bestätigt. Im Schutzschirmverfahren wird das Unternehmen von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf juristisch und betriebswirtschaftlich beraten.

Die 42 Mitarbeiter und der Betriebsrat am Standort in Arnsberg sind über den Verlauf des Verfahrens informiert worden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden pünktlich und ohne Einschränkungen weiterbezahlt. Dabei werden die ersten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert; danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen. Ernst Keller beschäftigt weiterhin rund 120 Mitarbeiter am zweiten Standort in der Slowakei. Die Auslandsgesellschaft ist von dem Schutzschirmverfahren nicht betroffen.

Innerhalb der nächsten drei Monate wird das Unternehmen unter einem gesetzlichen Schutzschirm einen Sanierungsplan erstellen. Diesem Plan, der die Fortführung des Unternehmens aufzeigt, müssen die Gläubiger zustimmen und er muss anschließend vom Amtsgericht Arnsberg bestätigt werden. Ziel des Sanierungsplanes ist es, den Verbindungstechniker fortzuführen und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Unternehmen will nun alle Sanierungsoptionen ergebnisoffen prüfen. „Vorrangig werden wir einen Unternehmensverkauf anstreben. Dazu stoßen wir in den nächsten Tagen einen Investorenprozess an, um einen strategischen Partner zu gewinnen. Eine Schließung der Produktion am Standort in Arnsberg ist aber auch nicht auszuschließen, wenn sich kein Käufer findet“, so Geschäftsführer Guht.

Während des Verfahrens wird das Unternehmen, das den Antrag freiwillig gestellt hat, dem unmittelbaren Zugriff seiner Gläubiger entzogen. Ein Schutzschirmverfahren kann jedoch nur beantragt werden, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ein unabhängiger Sachverständiger muss diesen Finanzstatus dem Gericht nachweisen. Zusätzlich muss bescheinigt werden, dass die angestrebte Sanierung möglich ist. Darüber hinaus beaufsichtigt ein vorläufiger Sachwalter die Geschäftsführung. Dieser überwacht die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regelungen und soll Gläubigerbenachteiligungen verhindern. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Wilfried Pohle von der Kanzlei Dr. Kloke und Kollegen aus Marsberg.

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