Die Kosche Profilummantelung GmbH hat am 21.Januar 2013 beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung eines Planverfahrens nach dem Gesetz der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestellt. Das Amtsgericht hat dem Antrag nach § 270a InsO entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit kann die Geschäftsführung  die Sanierung im Wege eines geordneten Verfahrens  starten. Lediglich ein Sachwalter wird die wirtschaftliche Lage prüfen und die Geschäftsführung während des Verfahrens überwachen. Als vorläufige Sachwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Joerg Bornheim von der Sozietät Görg Rechtsanwälte, Köln, bestellt. Juristisch wird das Unternehmen durch Buchalik Brömmekamp, Düsseldorf, beraten. Der  Sanierungsexperte Jürgen R. Börner, ebenfalls von Buchalik Brömmekamp, wird die Geschäftsführung als Chief Restructuring Officer (CRO) erweitern. Der Geschäftsbetrieb insbesondere die Produktion und Lieferung läuft während des Verfahrens in vollem Umfang weiter.

Die  280 Mitarbeiter sind über den Antrag in einer Betriebsversammlung unterrichtet worden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert. „Das Verfahren bietet uns die Möglichkeit die notwendigen Sanierungsschritte vorzunehmen und das Unternehmen bei vollständiger Liefersicherheit für unsere Kunden stabil für die Zukunft auszurichten.“, informiert Gerhard Kosche, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens.

Mit dem Planverfahren kann sich das Unternehmen auf Basis eines mit den Gläubigern abgestimmten Sanierungskonzeptes, das zusammen mit Buchalik Brömmekamp entwickelt wurde und sich schon in der Umsetzung befindet, restrukturieren. Die Banken und wichtige Lieferanten wollen das Unternehmen weiterhin unterstützen.

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