• 70 Arbeitsplätze sind gerettet
  • Buchalik Brömmekamp erstellte Insolvenzplan

Köln, 15. April 2014. Die Wilhelm Rasch GmbH & Co. KG Spezialmaschinenfabrik, Köln, hat sich mit Hilfe eines Schutzschirmverfahrens saniert. Das Kölner Amtsgericht hob das Verfahren heute auf. Damit ist die Rettung des traditionsreichen Kölner Maschinenbauers gelungen und die Arbeitsplätze der knapp 70 Mitarbeiter sind gesichert. Der Weltmarkführer von Verpackungsmaschinen für Schokoladenhohlkörper hatte Ende September 2013 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm gestellt. Bereits im Februar 2014 stimmten die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, den das Unternehmen zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp entwickelt hatte.

In knapp sechs Monaten haben Geschäftsführerin Tina Gerfer und Sanierungs-geschäftsführer Dr. Michael Lojowsky von Buchalik Brömmekamp die Wende geschafft. „Der Erfolg dieses Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beruht in hohem Maße auf dem Vertrauen der Kunden und Lieferanten in das Unternehmen, dem selbstlosen Einsatz der Mitarbeiter und auf der professionellen Zusammenarbeit mit dem Sachwalter und dem Gericht“, erläutert Dr. Lojowsky. Während der Sanierung hatte Rasch seine Vertriebsaktivitäten deutlich ausgebaut, die Herstellungskosten gesenkt und die Produktionssteuerung optimiert. „Dass Rasch wieder eine Zukunft hat, verdanken wir vor allem unseren Stammkunden, deren Vertrauen in unsere Stärken nie nachgelassen hat“, so Tina Gerfer. Die Geschäftsführerin leitet den Familienbetrieb bereits in dritter Generation und hatte sich frühzeitig für den Weg der Sanierung durch Insolvenz entschieden.

Der Insolvenzplan konnte sehr schnell und reibungslos mit dem vom Amtsgericht Köln eingesetzten Sachwalter Stephan Michels (Michels Rechtsanwälte, Münster) abgestimmt werden. „Der Verfahrensverlauf zeigt deutlich, welche positiven Effekte die reformierte Insolvenzordnung einem marktfähigen Unternehmen für die Sanierung bringen kann. Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens sind gestellt“, resümiert Stephan Michels. Mit dem Schutzschirmverfahren nutzte Rasch eine neue Möglichkeit der Insolvenzordnung, die erst 2012 in Kraft trat. Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Dazu erstellt das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan, in dem die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird und dem die Gläubiger zustimmen müssen.

Nach der Verfahrensaufhebung kann Rasch wieder mit gefüllten Auftragsbüchern gestärkt nach vorn blicken. Während Sanierungsgeschäftsführer Dr. Michael Lojowsky die Geschäftsführung verlassen wird, verbleit Tina Gerfer in der Geschäftsleitung und wird das Unternehmen weiterführen. Sachwalter Stephan Michels wird die Unternehmensleitung bis zur Erfüllung des Insolvenzplans überwachen.

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