Erndtebrück. 1. Juni 2015. Das Amtsgericht Siegen hat am 1. Juni 2015 das Insolvenzverfahren für das Bauunternehmen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. „Mit der Verfahrenseröffnung ist ein weiterer, wichtiger Schritt für die Sanierung des Unternehmens erreicht worden“, so Friedrich-Wilhelm Müsse, Geschäftsführer des Unternehmens. Müsse hatte am 12. Dezember 2014 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Im Spätsommer 2015 soll das Verfahren abgeschlossen sein.

In den ersten Monaten des Kalenderjahres hat das Traditionsunternehmen die Bauvorhaben im Auftragsbestand erstellt und neue Aufträge am Markt akquiriert. „Wir werden, wie in den zurückliegenden Jahren, unsere Bauvorhaben auch in der Zukunft mit unseren qualifizierten Mitarbeitern auf einem hohen technischen Niveau erstellen“, erklärt Stefan Rahrbach, Leiter des Baubetriebs der Friedrich Müsse Bauunternehmung, und weiter, „Die Auftragslage ist sehr gut und alle Mitarbeiter sind auf den Baustellen eingesetzt.“

In dem Verfahren wird Müsse gemeinsam von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp sowie der BWI-Bau GmbH – Institut der Bauwirtschaft (beide Düsseldorf) beraten. Weiterhin unterstützt Sanierungsgeschäftsführer Andreas Schmieg, der von der Düsseldorfer Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp kommt, die Geschäftsführung. „In den nächsten Wochen werden wir einen Insolvenzplan für die Friedrich Müsse Bauunternehmung erstellen, mit dem wir die Zukunft des Unternehmens regeln. Ist dieser Plan vom Gericht geprüft und von den Gläubigern bestätigt, so wird das Unternehmen wieder seinen Platz in der Region einnehmen“, sagt Andreas Schmieg.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos