Duisburg, 4. Oktober 2013. „Die Sanierung von Vollmer ist erfolgreich abgeschlossen. Nun befinden wir uns wieder im normalen Geschäftsbetrieb und können in eine aussichtsreiche Zukunft blicken“, erklärt Geschäftsführer Thomas Möller, nachdem das Amtsgericht Duisburg den vom Unternehmen eingereichten Insolvenzplan bestätigte. Zuvor hatten bereits die Gläubiger dem Insolvenzplan, der von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erarbeitet wurde, einstimmig zugestimmt und damit den eingeschlagenen Sanierungskurs bestätigt. Das Einverständnis der Gläubigerversammlung ist die wesentliche Voraussetzung für die Beendigung des Insolvenzverfahrens. Die Geschäftsführung stellte im Oktober 2012 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Verfahren wurde am 1. Januar 2013 eröffnet und soll vom Duisburger Amtsgericht Ende Oktober 2013 aufgehoben werden.

Insbesondere der zunehmende regionale Wettbewerbsdruck in der Baubranche, unrentable Aufträge sowie die Insolvenz eines Großkunden aus dem Bereich Feuerfestbau hatten das Unternehmen schleichend in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Im Zuge der Sanierung hat sich Vollmer nun als spezialisierter Dienstleister für die Bereiche „Feuerfestbau“ und „Bauen im Bestand“ aufgestellt. Gleichzeitig soll die Kundenstruktur durch vermehrte Akquisition im Privatkundenbereich vergrößert werden und eine Neuorientierung in den angrenzenden Großraum Düsseldorf erfolgen. „Mit der Planbestätigung haben wir die Ziellinie erreicht und die Insolvenz ist beendet. Mein Dank gilt Mitarbeitern, Lieferanten aber auch unseren Baupartnern, die uns in den letzten Monaten unterstützt haben“, so Thomas Möller.

„Mit Vollmer konnten wir bereits das zweite Bauunternehmen in einem Eigenverwaltungsverfahren über einen Insolvenzplan sanieren“, so Dr. Jasper Stahlschmidt von Buchalik Brömmekamp, der das Unternehmen während der gesamten Phase begleitet hat. „In der Baubranche besteht die Schwierigkeit, dass durch Sonderkündigungsrechte in der Insolvenz die Umsätze stark einbrechen können. Die Kunden haben dem Unternehmen jedoch jederzeit vertraut. Darüber hinaus führte das große Engagement der Mitarbeiter und die umfangreiche Unterstützung der Gläubiger zur erfolgreichen Sanierung.“

Wesentlich für das jetzt Erreichte war auch die konstruktive Zusammenarbeit mit Sachwalter Dr. Sebastian Henneke von der Kanzlei hrm Henneke Röpke Rechtsanwälte. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Restrukturierung selbstständig unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters durchführen. „Das Verfahren in Eigenverwaltung war für Vollmer der richtige Weg. Das Unternehmen konnte ein nachvollziehbares Sanierungskonzept vorlegen, das mich und die Gläubiger überzeugte. Der Geschäftsbetrieb wurde auch während des Verfahrens weitergeführt. Ich sehe einer positiven Zukunft für das Unternehmen entgegen“, sagt Sachwalter Dr. Henneke.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO): Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen.

 

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos