Düsseldorf/München. 20. Juni 2018. Wieder sorgt ein Direktinvestment für Aufsehen. Die 2013 zunächst in Bielefeld und nun bei München ansässige Agri Terra KG bot Investoren den Erwerb von Land in Paraguay an. Auf den zu erwerbenden Grundstücken sollen jeweils rund 160 Orangenbäume gepflanzt, versorgt und später deren Früchte geerntet werden. Gleichzeitigt verpflichtet sich der Investor einen Bewirtschaftungsvertrag zu schließen. Die ersten beiden, im Familieneigentum des geschäftsführenden Gesellschafters der Agri Terra KG stehenden, Plantagen wurden nach Angaben der Anbieterin vollständig verkauft/platziert. Bei dem Verkauf der dritten parzellierten Plantage schaltete sich nun die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein und untersagte das öffentliche Angebot dieses Investments.

In der Mitteilung der BaFin heißt es: „Die BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE.“ Grund für die am 03.05.2018 ausgesprochene Untersagung ist, dass die anbietende Agri Terra KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat.

Die Veröffentlichung solcher Verkaufsprospekte ergibt sich aber aus dem Vermögensanlagegesetz. Seit dem in Kraft treten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10.07.2015 sind auch Anbieter von Direktinvestments grundsätzlich prospektpflichtig. Warum die Agri Terra KG der seit Jahren bekannte Prospektpflicht bisher nicht nachkam, ist fraglich, denn das Unternehmen ist nach eigenen Angaben bereits seit einem Jahr in Kontakt mit der Aufsichtsbehörde. Entgegen der gesetzlichen Pflicht sei ein Prospekt erst in der Vorbereitung. Rechtsmittel wolle der Anbieter gegen die Untersagung nicht einlegen.

Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum nach Angaben des geschäftsführenden Gesellschafters eigene Grundstücke in Paraguay veräußert und nicht selbst bewirtschaftet werden. In einem Schreiben an uns äußerte sich Agri Terra dazu nicht. Vielmehr verwies das Unternehmen darauf, dass es die drittgrößte Anbaufläche für Orangen in Paraguay unterhält und ab Ende dieses Jahres auch Orangensaft herstellen will. Wie davon die Anleger der OrangenRENTE profitieren könnten, ließ das Schreiben dagegen offen.

Aufgrund der BaFin-Untersagung können Investoren des Produkts „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ sich von dem Investment lösen. Das Vermögensanlagegesetz hält, genau für Fälle wie diese, gesetzliche Regelungen vor, die es den Investoren ermöglichen, die Anlageverträge zu kündigen und ihr Geld wieder zurück zu bekommen.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vorgerichtlich und gerichtlich sowie vor speziell eingerichteten Streitbeilegungsstellen.

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Der Beitrag wurde am 21.6.2018 durch Angaben von Agri Terra ergänzt.

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