Nach den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat nunmehr auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlament den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über „einen präventiven Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ (COM 2016-0723 final) unter Würdigung und teilweiser Berücksichtigung diverser Änderungsanträge mehrheitlich angenommen und ein Verhandlungsmandat mit der Kommission erteilt. Ein Ergebnis wird noch in der diesem Jahr endenden Legislaturperiode erwartet. Die Verabschiedung einer von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie über eine außerinsolvenzliches Sanierungs-/Restrukturierungsverfahren rückt näher.  „Das präventive Restrukturierungsverfahren wird die deutsche Sanierungs- und Insolvenzpraxis grundlegend verändern“, erklärt Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Buchalik Brömmekamp.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos