Im Fall von EN Storage leitet der Insolvenzverwalter gerade Musterklagen ein, die bei entsprechendem Ausgang tausenden Anlegern drohen. Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp beantwortet dazu die Fragen:

Im Fall von EN Storage werden erste Musterverfahren auf Rückzahlung erhaltener Zahlungen geführt. Wie sollten sich Anleger nun verhalten?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass Anfechtungsansprüche abgewehrt werden können? 

Gibt es die Möglichkeit, wenigstens im Verhandlungswege nur einen Teil des Anfechtungsbetrages bezahlen zu müssen? 

Loipfinger’s Meinung. Laut Sascha Borowski müssen alle Käufer von Storage-Systemen mit Rückzahlungen rechnen. Ein Insolvenzverwalter würde sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er diese zu Gunsten anderer Gläubiger nicht durchsetzt. Deshalb ist über die bisherigen Musterverfahren hinaus mit weiteren Rückforderungen zu rechnen. Für die Gläubiger ist das alles eine große Umverteilung. Die Masse wird erhöht und nach Abzug aller Kosten neu verteilt. Manche Anleger gewinnen, manche Anleger verlieren bei dem Umverteilungsprozess. Für den Insolvenzverwalter ist es viel Arbeit und bringt erheblichen Gebühreneinnahmen. Auch das ist ein Grund, warum bei solchen Insolvenzverfahren zukünftig im Zweifel eher mit Anfechtungen zu rechnen ist.

Das Interview mit Sascha Borowski.

Der Artikel „Anfechtung im Millionenhöhe“ von Stefan Loipfinger zum Interview

 

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