Über 40 Jahre bot die in Grünwald ansässige P&R-Unternehmensgruppe sogenannte Direktinvestments in Containern an. Über Generationen hinweg investierten ganze Familien zum Zwecke der Altersvorsorge sowie Unternehmen in die Produkte dieses Anbieters; so auch Mandanten der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Insgesamt sollen über die anbietenden vier Gesellschaften in Deutschland rund 3,5 Mrd. Euro von wenigstens 54 000 Anlegern eingeworben worden sein. Nachdem im März 2018 Insolvenzanträge für die in Deutschland ansässigen Gesellschaften gestellt worden waren, teilten die Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24. Juli 2018 mit, dass nur rund ein Drittel (618 000) der an die Investoren verkauften 1,6 Millionen Container vorhanden sei.

Gläubigern fehlen Infos

Sowohl die Zahl der Gläubiger als auch die Höhe der Forderungen sollten den Finanzbuchhaltungen der insolventen P&R-Gesellschaften entnommen werden können. Die so erstellten Anmeldungen werden aber nur für die jeweiligen Insolvenzverwalter nachvollziehbar sein, nicht aber für weitere Gläubiger, denen die Finanzbuchhaltung nicht zur Verfügung steht. Die Verwendung der vorausgefüllten Forderungsanmeldung
wäre selbst dann, wenn diese zutreffend wären, für die Anleger mit Risiken verbunden, da auch weitere Gläubiger die Forderung sowie deren Höhe aus der Anmeldung selbst heraus nachvollziehen können müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Anmeldungen bestritten werden.

Die Aufgabe der Insolvenzverwalter wird sich nicht auf die Ermittlung sowie die Suche nach weiteren Containern beschränken, sondern auch auf die Auswertung der Zahlungsströme. Dies könnte für die Investoren, die in den vergangenen vier Jahren vor Insolvenzantragstellung Zahlungen von P&R erhielten, Rückforderungen infolge der Insolvenzanfechtung zur Folge haben. Zahlungen, welche die Anleger in Form von Mieten erhielten, könnten  mangels Erwerb des Eigentums an den Containern als unentgeltliche Leistungen qualifiziert werden (§ 134 InsO). Viel spricht bislang auch dafür, dass nur durch die Einwerbung neuen Kapitals die Befriedigung zuvor investierter Gläubiger möglich war, was einem Schneeballsystem gleicht. Die Verwalter äußern sich hierzu vor dem Berichtstermin zurückhaltend, die Rechtsfrage sei – so die Verwalter – noch nicht abschließend geklärt.

Der komplette Artikel „Die letzte Reise der P&R-Container und die Folgen für die Anleger“

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