Das ESUG eröffnet neue Sanierungsoptionen und erweitert das Aufgabenspektrum für die Restrukturierungsbranche. So sind in nahezu allen 270 a- und 270 b-Verfahren Berater tätig, die das Unternehmen vor der Antragstellung begleiten bzw. auch während der angeordneten Eigenverwaltung zur Seite stehen. Woran erkennt man nun einen erfahrenen, seriösen Berater, welche Aufgaben leistet er vor dem und im ESUG-Verfahren? Wo sehen die Berater in ihrer Praxis Akzeptanzprobleme einzelner Verfahrensbeteiligter und wie bewerten sie die Missbrauchsdiskussion? Diese Fragen stellte Peter Reuter den Sanierungsberatern Wirt.-Ing. Burkhard Jung (hww Unternehmensberater GmbH), RA Alfred Hagebusch (Wellensiek Rechtsanwälte) und RA Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH).

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