Mit Abschaffung der (ur)alten Konkursordnung und Einführung der Insolvenzordnung Anfang 1999 wurde erstmals ein echtes Sanierungsinstrument gesetzlich implementiert, das eine Alternative zur schlichten Liquidation eines insolventen Unternehmens darstellen sollte. Das dort verortete Insolvenz planverfahren in Eigenverwaltung fristete zunächst ein Schattendasein, bis es durch einige gesetzliche Anpassungen in dem am 1. März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) zu einem verlässlichen und erfolgreichen Sanierungsinstrument gereift ist.

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