Es ist möglicherweise der größte Anlagebetrugsskandal in Deutschland: Vor einem Jahr meldete der Schiffscontainervermieter P&R Insolvenz an. Danach erhärtete sich der Verdacht: Nur ein Drittel der 1,6 Millionen vermieteten Frachtboxen sollen existieren. Weiterhin soll das Unternehmen ein Schneeballsystem betrieben haben. Die rund 55.000 Anleger dürften deshalb von den investierten rund 3,5 Mrd. Euro kaum mehr etwas wiedersehen. „Einziger Hoffnungsschimmer sind Klagen gegen den Wirtschafsprüfer oder die beratende Bank“, so Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.

Die Pleite der P&R-Gesellschaften traf die meisten Anleger unverhofft. Rund die Hälfte soll über 60 Jahre alt sein. Viele sind Rentner und Pensionäre, die ihren Lebensabend mit dem Direktinvestment finanzieren wollten. Moderate drei Prozent nach Steuern versprach P&R als Rendite. Doch schon kurz nach dem Insolvenzantrag machte Insolvenzverwalter Michael Jaffé klar, dass die Anleger wohl um ihr Erspartes bangen müssen. Den überwiegenden Teil der Container gibt es de facto nicht und zudem sind die Anleger gar nicht Eigentümer der Container geworden. Doch gerade das Eigentum war für sie der Ausschlag für die Investitionsentscheidung in dieses Kapitalanlagemodell. Für viele ein tragischer Trugschluss, wie sich nunmehr herausstellte.

Die Anleger fragen sich nun, wie ein solches Modell, das laut Insolvenzverwalter bereits seit 2010 insolvenzreif war, noch weitere acht Jahre hat existieren können. Ins Blickfeld rückt dabei der Wirtschaftsprüfer. Sämtliche P&R-Gesellschaften ließen Jahresabschlüsse erstellen und testieren. Doch der langjährige Abschlussprüfer hat den sich über Jahre aufgebauten Fehlbestand von Containern in Höhe von zwei Dritteln nicht erkannt. „Rückblickend fehlten wohl die relevanten Zahlen. Unter diesen Umständen hätte ein Testat eigentlich nicht erteilt werden dürfen. Die Inanspruchnahme von nicht insolventen Personen, wie dem Wirtschaftsprüfer, ist deshalb alternativlos, wenn die Anleger ihre Investitionen nicht komplett abschreiben wollen“, meint Borowski. Die Haftung der Wirtschaftsprüfer sei zwar kein Selbstläufer, aber eine Durchsetzung von Ansprüchen ist möglich und auch zielführend.

P&R-Container galten bei Banken und Sparkassen als begehrtes Produkt. Sie berieten die Kunden gegen eine Provision von bis zu 10 Prozent des Kaufpreises bei den Anlageobjekten. Dafür sollten die Anlageberater ausführlich über Chancen und Risiken aufklären. Über überhöhte Kaufpreise, das Containerüberangebot auf dem Weltmarkt, ein möglicher Totalverlust und der Umstand, dass P&R die Container nicht zurückkaufen muss – diese Themen mussten Teil des Kundengespräches sein. „Die Bank hat zunächst zu prüfen, ob die Zahlen für Kapitalanlage wirtschaftlich plausibel sind. Die Warnzeichen über P&R wurden überhört. Die Bankberater könnten zudem ihren Aufklärungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sein. Das sind gute Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche“, meint Kapitalmarktexperte Borowski.

Andere Optionen, an das bisher angelegte Geld zu kommen, scheiden für die Anleger praktisch aus. Die überwiegende Zahl der Anleger hofft noch auf eine Quote im Insolvenzverfahren. Doch selbst diese geringe Auszahlung wird noch ein Streitpunkt. Die Anleger mussten ihre Forderungen im vergangenen Jahr anmelden. In den Berichtsterminen im Oktober 2018 in der Münchner Olympiahalle wurde ihnen dann allerdings mitgeteilt, dass die Forderungen von den Verwaltern bestritten werden – also nicht festgestellt sind. Ohne festgestellte Forderungen gibt es allerdings keine Quote. Die Anleger müssen nun ihre Forderungen einklagen.

Inzwischen verfolgt die Staatsanwaltschaft die Machenschaften des P&R-Gründers Heinz Roth. Dem 75-jährigen wird gewerbsmäßiger Betrug in 414 Fällen vorgeworfen. Weiterhin wird wegen des Betriebs eines Schneeballsystems ermittelt. Anstatt mit frischen Investorengeldern neue Container zu kaufen, bezahlte P&R Mieten an Altanleger und kaufte Container von diesen zurück. Im Falle eines Schneeballsystems droht den geprellten Anlegern zusätzlich eine Inanspruchnahme durch die Insolvenzverwalter. Sie könnten alle in den letzten vier Jahren gezahlten Mieten zurückfordern. In den Berichtsterminen im Oktober 2018 wichen die Verwalter allerdings auf die Fragen aus, ob sie diesen Weg gehen werden. Ob dies taktisches Kalkül war, um einen Eklat in den Gläubigerversammlungen zu vermeiden, wird sich zeigen.

Das Geschäft mit der Vermietung von P&R-Containern läuft derweil unter der Regie des Insolvenzverwalters weiter. Für das nächste Jahr stellt er sogar eine erste Zahlung aus der Verwertung in Aussicht. Bis Ende 2021 will er Einnahmen in Höhe von 560 Millionen Euro generieren. Voraussetzungen sind die ungestörte Weitervermietung, die weitere gute Entwicklung in der Logistik und ein optimaler Wechselkurs. Das Insolvenzverfahren wird sich noch mehrere Jahre hinziehen und erst danach wird eine Ausschüttung der Quote erfolgen. Die dürfte jedoch nur im niedrigen zweistelligen Prozentbereich liegen und ein Lebensabend damit nicht zu finanzieren sein.

Weitere Informationen für Anleger zum Verfahren P&R

Über Buchalik Brömmekamp

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

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