Insolvenz heißt nicht Scheitern: Sieben Jahre nach der Einführung des neuen Insolvenzrechts zieht Robert Buchalik, Insolvenzrechtsexperte, eine positive Bilanz.

Seit sieben Jahren gilt das neue Insolvenzrecht. Wie fällt Ihr Fazit aus?
Robert Buchalik: Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist allen Unkenrufen zum Trotz ein Erfolgsmodell. Während es in den ersten Jahren insbesondere vonseiten einiger Insolvenzverwalter kleingeredet wurde, ist es heute zum Geschäftsmodell auch für Insolvenzverwalter geworden. Aktuelle Fälle belegen das eindrucksvoll. Mehr als die Hälfte aller großen Fälle finden heute bereits in Eigenverwaltung statt, und es gelingt nicht nur immer häufiger, Unternehmen zu erhalten, sondern sie auch dem Unternehmer zu erhalten.

Was sind die häufigsten Ursachen, die zur Insolvenz führen?
Eine Krise kommt aber selten über Nacht, und die Gründe dafür sind meist vielschichtig und auch branchenabhängig. Zu hohe Ladenmieten, gestiegene Personalkosten, Preiskampf in einer Branche, teure Kreditverträge, ungünstige Liefer-, Leasing- oder Absatzverträge können – meist in Kombination – in eine
Ertragskrise führen. In der Praxis kommt dann oft auch noch ein schwerwiegendes singuläres Ereignis hinzu, welches dann eine Insolvenzantragspflicht auslöst. Das kann etwa der plötzliche Verlust eines Großauftrags, die Kündigung von Kreditverträgen, die Pleite des Hauptlieferanten oder ein Totalschaden an der wichtigsten Produktionsmaschine sein. Vielfach sind es auch konjunkturelle Einflüsse. Oft spielt der Preiskampf unter Wettwerbern eine große Rolle, nicht selten haben die Unternehmen es versäumt, ihr Geschäftsmodell den sich verändernden Gegebenheiten anzupassen. Ein Unternehmen muss sich insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung ständig neu erfinden, macht es das nicht, verliert es schnell den Anschluss.

Was würden Sie einem Unternehmer mitgeben, der beabsichtigt, einen solchen Weg zu beschreiten?
Das Wichtigste ist, dass er den richtigen Berater findet. Leider tummeln sich viele Berater im Markt, die entweder „Jugend forscht“ betreiben oder andere Ziele als den Unternehmenserhalt im Auge haben. Der Unternehmer muss großes Vertrauen zum Berater entwickeln, denn zunächst legt er – wenn auch nur vorübergehend – sein geschäftliches Schicksal in die Hände seines Beraters. Er sollte sich davon überzeugen, dass es dem Berater in erster Linie um den Erhalt des Unternehmens und um den Schutz des Unternehmers geht, damit die Existenz des Unternehmers weiterhin gesichert ist.

Das komplette Interview ESUG – Ein gutes Modell aus der Lebensmittel Praxis

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