Um mehr Zeit für die Sanierung des Unternehmens zu bekommen und unabhängiger vom Mutterkonzern Thomas Cook die Sanierungsmaßnahmen voranzutreiben, wird sich die Condor durch ein Schutzschirmverfahren und damit eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren. Zuvor wurde dem Ferienflieger von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung eine Bürgschaft über einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro zugesagt. Die Auszahlung soll über die KfW erfolgen. Die Bürgschaft muss noch von der EU genehmigt werden.
Sanierungsexperte Dr. Jasper Stahlschmidt und Arbeitsrechtler Michael Kothes klären über Gläubiger- und Mitarbeiterrechte auf. Mehr auf https://www.buchalik-broemmekamp.de/schutzschirmverfahren-der-condor