• ESUG noch mit Kinderkrankheiten
  • Branchentreff für Unternehmer, Sanierungsberater, Rechtsanwälte, Work-Out-Experten, Insolvenzverwalter/Sachwalter und Richter

Düsseldorf, 7. Mai 2013. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird deutlich, wie tiefgreifend der Wandel ist, der sich mit diesem Gesetz für Unternehmen in der Krise, Gläubiger, die beratenden Berufe und auch für die Insolvenzverwalter vollzogen hat. „Rund 250 Verfahren sind in den vergangenen Monaten bei den Insolvenzgerichten angemeldet worden und die Tendenz ist weiter steigend. Mit dem ESUG sind wir auf dem richtigen Weg“, erklärt Veranstalter Prof. Dr. Hans Haarmeyer vom Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI). Die planbare Sanierung unter Insolvenzschutz ist damit ein absolutes Novum und mit diesen Instrumenten gewinnt Deutschland erstmals Anschluss an die Sanierungskulturen in anderen Ländern. Dennoch steht der steigenden Professionalität bei den institutionellen Gläubigern, Sachwaltern und sanierungserfahrenen Beratern eine weitgehende Unkenntnis der Unternehmer und Kleingläubiger sowie ein Beharren an den alten Verfahren durch einige Gerichte entgegen. Der 2. Deutsche Gläubigerkongress am 5. Juni 2013 in Düsseldorf/Neuss soll die Stolpersteine der Verfahren aufdecken und einen effizienten Weg zu einer erfolgreichen Unternehmenssanierung sowie einer Sanierungskultur in Deutschland aufzeigen.

Experten schätzen, dass bisher Insolvenzanträge erst ein Jahr nach der tatsächlichen eingetretenen Insolvenz gestellt wurden, denn der Gang zum Insolvenzgericht stigmatisiert. Das Schutzschirmverfahren konnte die Hemmschwelle, den Gang des Unternehmers zum Insolvenzgericht, deutlich senken. Dennoch gilt es als offizielles Insolvenzverfahren mit aller negativen Öffentlichkeitswirkung. „Ein eigenständiges Sanierungsverfahren, das nicht als Insolvenzverfahren bekannt gemacht werden muss, aber die Möglichkeiten des ESUG nutzt, kann die Motivation zur früheren Antragsstellung weiter erhöhen. Dadurch könnten deutlich mehr Arbeitsplätze und Lieferantenforderungen gerettet werden“, so Sanierungsexperte Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp). In Polen, Frankreich oder Großbritannien sind vorinsolvenzliche Verfahren schon üblich.

Einer der wesentlichen Kostenfaktoren eines Insolvenzverfahrens ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Die gesetzliche Intention, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, wird damit nicht vollumfänglich erfüllt. „Die Verfahrenskosten und die Vergütung sollten auf einen Maximalanteil von 30 Prozent der für die Gläubiger vorhandenen Masse begrenzt werden“, so der DIAI-Direktor Prof. Dr. Hans Haarmeyer. Die Vergütung des Insolvenzverwalters könnte zukünftig auch von der Zustimmung der Gläubiger und nicht wie bisher der Gerichte abhängig gemacht werden, zumal diese den Verwalter auch bestimmt haben.

Für weitere Diskussionen dürften auf dem Kongress die Maßnahmen zu mehr Professionalisierung der Verfahrensabwicklung sorgen. Nach 15 Monaten sammeln die Verfahrensbeteiligten noch Erfahrungen. Angesicht eines jährlichen Insolvenzschadens für die Gläubiger von durchschnittlich 40 Milliarden Euro ist jedoch Eile geboten, die Qualifikation schnellstmöglich zu erhöhen. Bei den Gerichten könnte eine Konzentration auf wenige Standorte mit spezialisierten Insolvenzrichtern zu mehr Verfahrenssicherheit beitragen. Sanierungsberater und Sachwalter sollten sich für Sanierungen unter Insolvenzschutz in besonderer Weise qualifizieren und zertifizieren lassen, um Missbrauch und Schlechtberatung vorzubeugen. Und für die Gläubiger sollte die Möglichkeit geschaffen werden, sich durch bundesweit aufgestellte Verbände vertreten zu lassen. Denn die Interessen der ungesicherten Kleingläubiger bleiben im Gläubigerausschuss oft außen vor, obwohl sie zahlenmäßig die größte Gruppe darstellen. „Mit solchen Maßnahmen“, so Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christoph Hillebrand (Morison Köln AG), „kann die Insolvenz- und Sanierungslandschaft in den nächsten Jahren wesentlich verbessert werden. Dies kommt gerade den klein- und mittelständischen Unternehmen zu Gute, die von besonders hohen Ausfällen bei Insolvenzen betroffen sind.“

Die Themen auf dem 2. Deutschen Gläubigerkongress sind vielfältig, ebenso wie die Interessen der Verfahrensbeteiligten. Im Mittelpunkt des Kongresses stehen deshalb Erfahrungsberichte von Geschäftsführern und Vorständen sanierter Unternehmen, die über “ihre erfolgreiche Insolvenz” sprechen. Darüber hinaus berichten praxiserprobte Berater, Work-Out-Spezialisten, Insolvenzverwalter und Gläubiger über die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz und dessen Umsetzung. Vorträge über die aktuelle Rechtsentwicklung sowie zentrale Fragen der Unternehmenssteuerung in der Krise und Insolvenz runden das Kongressprogramm ab. Der 2. Deutsche Gläubigerkongress schließt mit einem Referendum zur Verbesserung des Insolvenzrechts und zur weiteren Stärkung der Gläubigerrechte.

Als Referenten haben zugesagt:

Rechtsanwalt und Sanierungsberater Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp), Insolvenzverwalter Dr. Michael C. Frege (CMS Hasche Sigle), Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz (Schneider, Geiwitz & Partner), MinDirin Marie Luise Graf-Schlicker (Bundesministerium der Justiz), Prof. Dr. Hans Haarmeyer (DIAI), Wirtschaftsprüfer Christoph Hillebrand (Morison Köln), Richter Martin Horstkotte (AG Charlottenburg), BGH-Richter Dr. Gerhard Pape, Insolvenzverwalter Michael Pluta (Pluta Rechtsanwalts GmbH), Mark Toschek (EIKA Kerzen GmbH) Dr. Ahrend Weber (Bundesverband deutscher Banken (BdB)) und Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen (Salans).

Anmeldung unter http://glaeubigerkongress.com/anmeldung-2

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