Der insolvente Zahlungsdienstleister und einstige „Überflieger“ Wirecard wird den DAX verlassen müssen. Eine für viele längst überfällige Entscheidung. Möglich wird dies durch eine Änderung der Regularien der Deutschen Börse. Eben diese bisher geltenden Regularien sehen ein Ausscheiden aus dem bekanntesten deutschen Index beispielsweise vor, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde. Die Insolvenzantragstellung allein reicht bisher nicht aus. Dies wird sich nun ändern. Die Deutsche Börse wird ihr Regelwerk ändern, weshalb mit einem zeitnahen Verlassen der AG zu rechnen ist.
Wie es bei Wirecard weitergeht ist bislang noch unbekannt; das vom Insolvenzgericht beim vorläufig bestellten Insolvenzverwalter in Auftrag gegebene Gutachten wurde bislang beim Insolvenzgericht nicht eingereicht.

Was bedeutet dies für die Aktionäre?

Mit dem Ausscheiden aus dem DAX ist kein sogenanntes „Delisting“ verbunden, weshalb die Aktie weiter gehandelt werden kann, solange die Börse den Handel nicht aussetzt. Aktionäre können die von ihnen gehaltenen Aktien weiterhin veräußern und Aktien der insolventen Gesellschaft erwerben. Die Insolvenz eines börsennotierten Unternehmens lässt die Handelbarkeit der Aktien gerade nicht entfallen.

Mit der Änderung der Regularien kommt die Deutsche Börse nun der Kritik von verschiedenen Seiten nach. Nicht nur bei Aktionärsvereinigungen, sondern auch bei Fonds sowie deren Managern war der Verbleib im Deutschen Aktienindex auf Unverständnis gestoßen.

Für auf den DAX basierte Werte könnte der „Rausschmiss“ der insolventen Aktiengesellschaft allerdings Konsequenzen haben. Investoren sollten die Zusammensetzung des Leitindex beobachten.

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