Bocholt. 4. Dezember 2015. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Hulvershorn Eisengießerei, Bocholt, wird aller Voraussicht nach Anfang 2016 nach erfolgreicher Sanierung endgültig aufgehoben. Das Insolvenzgericht Münster hat mit seiner Bestätigung des Insolvenzplanes dazu einen wesentlichen Schritt beigetragen. Zuvor hatte schon die Gläubigerversammlung dem vom Unternehmen vorgestellten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt und damit dem umfassenden Zukunftskonzept grünes Licht gegeben. Die Arbeitnehmer haben im Rahmen eines Firmentarifvertrages ihre Beiträge zur Sanierung des Unternehmens geleistet. Letztlich konnten 180 Arbeitsplätze gerettet werden. Auf der Basis der bislang bereits umgesetzten Maßnahmen sieht sich das Unternehmen, das einen Umsatz von gut 30 Mio. Euro erwirtschaftet, zukunftsfähig aufgestellt.

Das Zukunftskonzept, das zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf entwickelt wurde, sieht beispielsweise die Optimierung interner Prozesse und Abläufe durch Einführung eines einheitlichen ERP-Systems, die Verbreiterung der vorhandenen Führungsstrukturen sowie die Stärkung der Vertriebsaktivitäten vor.

„Mit der Planbestätigung haben wir fast die Ziellinie erreicht und warten nur noch auf die Verfahrensaufhebung durch das Gericht. Das Insolvenzplanverfahren war nur gemeinsam erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Unser Dank gilt deshalb allen Mitarbeitern, Lieferanten und insbesondere unseren Kunden, die uns in den letzten Monaten unterstützt haben, aber auch den Verfahrensbeteiligten, wie dem Sachwalter Dr. Henneke, dem Gläubigerausschuss, den Gesellschaftern und nicht zuletzt dem Insolvenzgericht, die stets konstruktiv, engagiert und pragmatisch unseren Weg begleitet haben. Wir blicken optimistisch in die Zukunft“, wie die Geschäftsführung verlautete.

Mit der Eigenverwaltung nutzt Hulvershorn die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz. In dem Sanierungsverfahren mit dem obersten Ziel der Unternehmensfortführung bleibt die Geschäftsführung, vorliegend ergänzt durch einen Sanierungsgeschäftsführer, weiter im Amt und kann die Restrukturierung selbständig durchführen. Ein Sachwalter übernimmt dabei die Aufsichtsfunktion und prüft laufend die wirtschaftliche Lage des Schuldners. Diese Aufgabe hat Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Partner der Kanzlei hrm Henneke Röpke Rechtsanwälte aus Bocholt, übernommen.

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