Die Regelinsolvenz bedeutet für den Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker oder Architekten nicht nur den Verlust seines Unternehmens, sondern die Vernichtung seiner Existenzgrundlage, da ihm meist die Zulassung entzogen wird. Über die Eigenverwaltung kann dies verhindert werden. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit der Krisenbewältigung von Kleinunternehmern und Freiberuflern, denn die Eigenverwaltung steht für eine Fortführung des Unternehmens und den Erhalt für den Unternehmer.

Bei einer professionellen Vorbereitung können die Vorteile der insolvenzspezifischen Sanierung in kürzester Zeit optimal ausgeschöpft werden, ohne dass der Unternehmer die Leitungsmacht aus der Hand gibt. Auch gegenüber Mandanten, Patienten und Kunden hat ein Eigenverwaltungsverfahren einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Effekt: Der Unternehmer zeigt, dass er in der Lage ist, eine Krise rechtzeitig zu erkennen und sein Unternehmen selbstständig aus dieser herauszuführen.  Mit dem Eigenverwaltungsverfahren bewahrt er sein Lebenswerk für sich und seine Familie.

Ein Kleinbetrieb, eine Praxis oder eine Kanzlei eines Freiberuflers kann aus vielen Gründen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Beispielsweise, wenn sich Betriebserweiterungen aufgrund unvorhergesehener Standortentwicklungen als Fehlinvestition herausstellen, oder sich das Unternehmen durch langfristige Mieten, Softwarelizenzen, Lohn! und Gehaltszahlungen bindet, wodurch die negative Entwicklung des Cash Flows jeden Monat unabänderlich voranschreitet. Auch als vermeintlich sichere Geldanlage getätigte Immobilieninvestitionen können die Liquidität erheblich belasten und die finanzielle Situation im beruflichen und im privaten massiv gefährden. Jeder Unternehmer wünscht sich in dieser Situation eine Rückkehr in das ruhigere Fahrwasser.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier: Existenzmagazin: Die Sanierung von Kleinunternehmer – von Dr. Michael Lojowsky

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