Konjunkturelle Entwicklungen, schwankende Rohstoff- und Währungspreise oder Führungsfehler – ein Unternehmen kann aus verschiedenen Gründen in eine Krise geraten. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 wurden die Chancen, eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich durchzuführen, deutlich erhöht. Im Vordergrund steht der Erhalt des Unternehmens und damit die Sicherung vieler Arbeitsplätze. Für den Erfolg des Verfahrens ist jedoch die richtige Beratung entscheidend.

Eigenverwaltung gemäß ESUG: Sanieren statt liquidieren

Das ESUG erleichtert die Sanierung von Unternehmen in Deutschland und zielt darauf ab, die Ängste der Entscheidungsträger vor einer Insolvenzantragstellung abzubauen. Unternehmer werden nicht mehr vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, sondern erhalten mit der Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine zweite Chance. Der große Vorteil dieses Verfahrens: Der Unternehmer behält seine Geschäftsführungsbefugnisse und kann die Sanierung unter Insolvenzschutz selbstständig oder mithilfe eines Beraters steuern. Dabei wird er lediglich von einem Sachverwalter kontrolliert. Die von der Geschäftsführung entwickelten Sanierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den Gläubigern umgesetzt. Im Normalfall erhält der Unternehmer sein Unternehmen und es wird durch die Insolvenz so viel Liquidität generiert, dass keine neuen Bankkredite mehr aufgenommen werden müssen.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos