Eigenverwaltung gemäß ESUG: Sanieren statt liquidieren
Das ESUG erleichtert die Sanierung von Unternehmen in Deutschland und zielt darauf ab, die Ängste der Entscheidungsträger vor einer Insolvenzantragstellung abzubauen. Unternehmer werden nicht mehr vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, sondern erhalten mit der Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine zweite Chance. Der große Vorteil dieses Verfahrens: Der Unternehmer behält seine Geschäftsführungsbefugnisse und kann die Sanierung unter Insolvenzschutz selbstständig oder mithilfe eines Beraters steuern. Dabei wird er lediglich von einem Sachverwalter kontrolliert. Die von der Geschäftsführung entwickelten Sanierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den Gläubigern umgesetzt. Im Normalfall erhält der Unternehmer sein Unternehmen und es wird durch die Insolvenz so viel Liquidität generiert, dass keine neuen Bankkredite mehr aufgenommen werden müssen.