Insolvenzrechtler und Sanierungsexperte Robert Buchalik spricht im Creditreform Magazin über Chancen für eine erfolgreiche Eigenverwaltung, schlechte Berater und eigenwillige Unternehmer. Interview: Stefan Weber

Herr Buchalik, mit der Reform des Insolvenzrechts wollte der Gesetzgeber unter anderem erreichen, dass sich mehr Unternehmen, die sich in wirtschaftlicher Not befinden, für eine Insolvenz in Eigenverwaltung entschließen. Tatsächlich passiert das jedoch nach wie vor selten. Woran liegt das?

Der Anteil der eigenverwalteten Verfahren bewegte sich in den vergangenen Jahren konstant bei etwa 2,7 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen. Berücksichtigt man aber, dass ein Eigenverwaltungsverfahren nur dann sinnvoll durchführbar ist, wenn das Unternehmen eine Mindestgröße von etwa 20 Mitarbeitern hat, relativiert sich dieser Prozentsatz. Nach unserer Ansicht eignen sich pro Jahr allenfalls 1.400 Unternehmen für eine Eigenverwaltung. Etwa 300, also gut 20 Prozent, wählen schon diesen Weg. Erstrebenswert halte ich einen Anteil von 40 Prozent.

Warum ist das noch nicht der Fall?

Viele Unternehmen, die heute einen Insolvenzantrag stellen, sind nicht für eine Eigenverwaltung geeignet. Etwa, weil der Antrag viel zu spät gestellt wurde oder weil das Geschäftsmodell keine Zukunft hat. Nicht zu vernachlässigen ist die Zahl der Fälle, bei denen die Unternehmen falsch beraten wurden.

Wie das?

Normalerweise wird ein Unternehmer, wenn er einen Antrag auf Eigenverwaltung erwägt, zu einem Insolvenzverwalter gehen. Aber der hat nur bedingt Interesse an einem Eigenverwaltungsverfahren. Nicht zuletzt deshalb, weil die Honorierung deutlich schlechter ist als bei Durchführung einer Regelinsolvenz. Aber auch größere Beratungsgesellschaften, die sich in der Insolvenz nicht auskennen, schlagen meist den Weg der Regelinsolvenz vor. Sie scheuen das Eigenverwaltungsverfahren, da es für ein normales Beratungsunternehmen viel zu komplex und deutlich schwerer beherrschbar ist.

Warum räumen viele Unternehmen so spät ein, in Schwierigkeiten zu stecken?

Viele Unternehmer glauben bis zum Schluss, sie könnten es irgendwie schaffen. Selbst wenn Betroffene umfassend über die Möglichkeiten des neuen Rechts aufgeklärt werden, wagen sie diesen Schritt zunächst nicht. Sie setzen weiter darauf, einen Investor zu finden. Erst wenn auch diese Hoffnung gestorben und die Liquidität weitestgehend aufgebraucht ist, ist der Unternehmer bereit, den Weg über die Eigenverwaltung zu gehen. Dann ist es aber oft zu spät. Wenn das Unternehmen über keinerlei liquide Mittel mehr verfügt, macht die Eigenverwaltung definitiv keinen Sinn mehr. Das liegt unter anderem daran, dass nach Antragstellung neue Ware nur gegen Vorkasse geliefert wird.

Das komplette Interview lesen hier

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos