Der Insolvenzverwalter der S&K Unternehmensgruppe (unter anderem die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG) hat angekündigt, von den Anlegern Geld zurückzuverlangen. Dies betrifft Auszahlungen der S+K an die Anleger in der Vergangenheit. Den Anlegern droht also nicht nur ein Verlust ihrer Anteile. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sie in der Vergangenheit erhaltene Gelder an den Insolvenzverwalter erstatten müssen.

Hintergrund ist die sogenannte Insolvenzanfechtung. „Anleger, die ein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten, sollten unbedingt einen auf Insolvenzanfechtung spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und nicht vorschnell zahlen“, rät RA Dr. Olaf Hiebert von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp. Zwar hat der Bundesgerichtshof bei der Auszahlung von Scheingewinnen und Schneeballsystemen schon häufig gegen den Anleger entschieden. Im Einzelfall bestehen aber gute Chancen, den Anspruch ganz oder zumindest teilweise abzuwehren. „Insolvenzverwalter und Anwälte übersehen oft wichtige Details bei der Anwendung des hier maßgeblichen Paragrafen 134 der Insolvenzordnung. Erst in der letzten Woche haben wir wieder einen ähnlichen Fall erfolgreich verglichen“, so Dr. Hiebert.

Weitere Informationen unter http://www.insolvenzanfechtung-buchalik.de/

oder bei Dr. Olaf Hiebert, Tel.: +49 (0)211 – 82 89 77-268
ed.pm1713478332akemm1713478332eorb-1713478332kilah1713478332cub@t1713478332rebei1713478332h.fal1713478332o1713478332

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos