Zur Harmonisierung des Binnenmarktes hat die EU-Kommission im November einen Richtlinienvorschlag für ein strukturiertes Sanierungsverfahren außerhalb der Insolvenz
eingebracht. Für Deutschland ist dies Neuland. Der Weg ist aber zwingend.

Nach Inkrafttreten der begrüßenswerten EU-Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur legislativen Umsetzung. Die Kunst für den deutschen Gesetzgeber wird darin bestehen, ein Gesetz zu modellieren, das sich deutlich von einem förmlichen Insolvenzverfahren abgrenzt und es dem Schuldnerunternehmen ermöglicht, sich im Rahmen eines geräuschlosen, schlanken und schnellen Verfahrens unter minimaler gerichtlicher Beteiligung mittels eines Sanierungsplans mit seinen Gläubigern oder auch nur mit einigen von diesen auf Maßnahmen zum nachhaltigen Bestand des Unternehmens zu einigen.

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