Es gibt viele Gründe, warum eine Arztpraxis in eine Krise geraten kann. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Arzt einen Insolvenzantrag stellen. Eine Regelinsolvenz bedeutet für den Arzt meist den Verlust seines Unternehmens oder aber eine dauerhafte Abtretung seiner Einnahmen. Wie dies über ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung verhindert werden kann, zeigt Dr. Hubertus Bartelheimer.

Ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung bedeutet, dass der Arzt weiter in der Unternehmensleitung bleibt und die Kürze des Verfahrens eine schnelle Befreiung von den insolvenzrechtlichen Zwängen ermöglicht. Es bietet eine attraktive Möglichkeit der Krisenbewältigung, denn die Eigenverwaltung steht für eine Fortführung der Praxis und dessen Erhalt für den Arzt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 wurden die Chancen, eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich durchzuführen, deutlich erhöht. Im Vordergrund steht der Erhalt des Unternehmens und damit die Sicherung vieler Arbeitsplätze. Für den Erfolg des Verfahrens ist jedoch die richtige Beratung entscheidend. Bei einer professionellen Vorbereitung können die Vorteile der insolvenzspezifischen Sanierung in kürzester Zeit optimal ausgeschöpft werden, ohne dass der Arzt die Führung seiner Praxis aus der Hand gibt. Gegenüber den Krankenkassen und z.B. Lieferanten hat ein Eigenverwaltungsverfahren einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Effekt: Der Arzt zeigt, dass er in der Lage ist, eine Krise rechtzeitig zu erkennen und sein Unternehmen selbstständig aus dieser herauszuführen. Die Patienten wiederum bekommen von dem Verfahren meist nichts mit.

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