Probleme mit dem Arbeitgeber? Mit unserem Abfindungsrechner unkompliziert und kostenfrei selbst Anspruch prüfen!

14.01.2020 – Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind, denen eine solche droht oder denen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, können auf unserer Website mit dem Abfindungsrechner schnell, kostenfrei und verlässlich prüfen, ob und in welcher Höhe ihnen eine Abfindung zusteht.

Prominente Fälle haben es gezeigt – manchmal geht es ganz schnell: Dem Arbeitgeber geht es schlecht und das Unternehmen muss umstrukturiert werden. Häufig werden dann Arbeitsplätze gestrichen, die aus Sicht des Unternehmens nicht zwingend benötigt werden. Oder der Arbeitgeber möchte aus anderen Gründen Stellen abbauen. Dann stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er einen Anspruch auf eine Abfindung hat.

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Entschädigungszahlung, die ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, oder eines Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber erhalten kann. Das Gesetz sieht zwar nicht per se eine Abfindungszahlung oder einen Anspruch auf eine Abfindung vor, viele Arbeitgeber wollen sich jedoch von dem Risiko einer Kündigungsschutzklage befreien und erklären sich daher zur Zahlung einer Abfindung bereit. Daher ist es für den Arbeitnehmer wichtig, sich rechtzeitig bezüglich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen.

Was können Arbeitnehmer nun also tun, wenn sie betroffen sind?

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines simplen und kostenlosen „Fünf-Minuten-Checks“ zu prüfen, ob eine Abfindungszahlung im Einzelfall in Frage kommt. Sollte dies der Fall sein, kann ganz unkompliziert online ein Termin mit einem der Fachanwälte vereinbart werden, um die weitere Vorgehensweise persönlich zu besprechen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich bei uns –  im Vergleich zu den meisten anderen Online-Plattformen – nicht um einen Vermittler handelt. Hinter dem Portal stehen die drei Arbeitsrechtsprofis Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kothes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Philipp Wolters, die über eine langjährige Expertise in Kündigungsschutzprozessen und im Arbeitsrecht verfügen. Im Falle der Beauftragung entfallen daher Zusatzkosten durch Vermittlungstätigkeiten, die eine etwaige Abfindung nur schmälern würden.

Wir geben ferner Antworten auf häufig gestellte Fragen und informieren über aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt.

Einfach, effizient, erfolgreich: Unser Anspruch besteht darin, Betroffenen eine schnelle, transparente und sichere Hilfestellung zu ermöglichen. Im Falle einer Kündigung muss aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist umgehend reagiert werden – durch unseren persönlichen, direkten Kontakt können wir ein schnelles, effektives Handeln garantieren“, so RA Michael Kothes.

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