Bankrecht | Finanzierungen

Das Bankrecht zählt schon seit Gründung von Buchalik Brömmekamp zu unseren Tätigkeits- und Kompetenzschwerpunkten. Mehrere unserer Anwälte waren in Rechtsabteilungen deutscher Großbanken tätig und sind mit der Denkweise und den Entscheidungswegen der Kreditinstitute bestens vertraut. Dies ist die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit als auch zielführender Verhandlungen mit Kreditinstituten. Andererseits verfügen wir über umfangreiche Prozesserfahrung auf den Gebieten des Bank- bzw. Kapitalmarktrechts. Bei mehreren Kollegen wird dies durch die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht belegt.

Ergänzend zum klassischen Kreditrecht erstellen und prüfen wir komplexe Konsortialkredit- und Sicherheiten(pool)verträge und begleiten Gläubiger bei Sanierungsvereinbarungen, auch im Rahmen von StaRUG-Verfahren. In diesem Zusammenhang verwalten wir Gläubigerpools oder übernehmen während der Phase einer Unternehmenssanierung treuhänderisch die Gesellschaftsanteile.

Sollte es zu einer Insolvenz kommen, begleiten wir Kreditinstitute bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen, insbesondere bei der Durchsetzung ihrer Sicherungsrechte. Dabei liegt unsere besondere Expertise in der Gestaltung komplexer vertraglicher Vereinbarung mit Schuldnern und anderen Gläubigern („unechter“ Massekredit- und/oder Sicherheitenabgrenzungsvereinbarung) sowie der Vertretung des Kreditinstituts im Gläubigerausschuss.

Über den Bereich des Bankrechts hinaus umfasst unsere Expertise weite Teile des Kapitalmarktrechts und der Finanzierungsberatung. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Aufnahme verschiedenster Finanzierungen und entwickeln hybride Finanzierungsmodelle unter Berücksichtigung steuerlicher Maßgaben. Internationale Kapitalgeber und Investoren betreuen wir u.a. beim Erwerb von Beteiligungen und bei NPL-Transaktionen.

Auf sämtlichen vorgenannten Gebieten wahren wir die Rechte unserer Mandanten notfalls auch vor Gericht.

Schwerpunkte unseres Leistungsspektrums:

  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht
  • Kreditabwicklung
  • Betreuung und Verwaltung von Gläubiger-/Sicherheitenpools
  • Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen
  • Hybride Finanzierungsformen (z.B. Mezzanine)
  • Beratung von Kapitalgebern und Investoren, z.B. bei NPL-Transaktionen

BBR ist ausgezeichnet!

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Jochen Rechtmann

Jochen Rechtmann

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Sascha Borowski

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Till Sallwey

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