Kapitalmarktrecht

Verlustträchtige Kapitalanlagen in der Krise

Sie befürchten mit Ihrer Kapitalanlagen (bspw. Anleihen, Wertpapieren, Fonds, Direktinvestments etc.) Verluste zu erleiden? Oder Sie haben bereits Geld mit Ihrer Kapitalanlage verloren? Dann ist ein schnelles, zielgerichtetes Handeln erforderlich; dies gilt für institutionelle sowie private Anleger gleichermaßen.

Werden

  • vertraglich vereinbarte Renditen oder sogar die Rückzahlung des Investitionsbetrages nicht pünktlich gezahlt oder
  • sollen Vertragsbedingungen plötzlich geändert oder angepasst werden,

dann können dies erste Hinweise für die sich bald einstellende Verluste sein.

Was müssen Sie nun beachten?

Abwarten oder unbedachtes Handeln kann zu weiteren Verlusten führen und im schlimmsten Fall entfallen sogar Ersatzansprüche. Der Ausfall der Investition durch eine Insolvenz der Emittentin kann sowohl für institutionelle sowie private Anleger als auch für Unternehmen und deren Pensionskassen verheerende finanzielle Folgen haben. Die mit dem Ausfall verbundenen Einschnitte können auch bei den Investoren selbst zu mitunter existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten führen.

Nun ist die richtige Beratung und Vertretung durch ausgewiesene Experten im Falle der Krise oder des Ausfalls des Investments wichtig. Die Fachanwälte von Buchalik Brömmekamp sind im Insolvenz-, Bank-, Kapitalmarkt-, Handels- und Gesellschafts- sowie Steuerrecht zu Hause. Diese Kombination ermöglicht uns, für Sie umsetzbare Lösungen zu entwickeln und mit allen Beteiligte wie Banken, Emittenten, Insolvenzverwalter, Unternehmer und Anlegern während der Krise auf Augenhöhe zu sprechen.

Schwerpunkte unseres Leistungsspektrums im Kapitalmarktrecht:

  • die Beratung und Vertretung sowohl vor der Insolvenz, als auch im Insolvenzverfahren,
  • Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren sowie das Bestreiten von zu Unrecht angemeldeten Forderungen,
  • Vertretung von Interessen als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz,
  • Vertretung von Interessen in Gläubigerausschüssen,
  • Anfechtung von Ansprüchen,
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und außerhalb dieses, da Gläubiger in der Insolvenz regelmäßig nur eine Insolvenzquote erhalten,
  • die vorgerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,
  • die Abwehr von Forderungen.

Welche Kapitalanlagenprodukte umfasst unsere Beratung:

Unsere Beratung umfasst sämtliche Kapitalanlageprodukte von denen nur einige exemplarisch aufgeführt werden:

  • Anleihen (insbesondere Mittelstandsanleihen),
  • Genussscheine,
  • Zertifikate,
  • Aktien,
  • ETF’s,
  • Offene Fonds,
  • sonstige Wertpapiere,
  • geschlossene Fonds (deren Gegenstand bspw. die Investition in Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur, Wind- und Solarparks etc. ist) und
  • Direktinvestments (Container, Speichersysteme etc.).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.kapitalanlagen-krise.de/

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Sascha Borowski

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Jochen Rechtmann

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