Werdegang

Rechtsanwalt seit 2006
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. – DIAI)
Jahrgang 1974

2001 bis 2018
Insolvenzsachbearbeiter / Rechtsanwalt, Wolfgang Lorisch Partnerschaft
seit 2018
Rechtsanwalt, Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geprüfter ESUG-Berater

Im Interview

Rechtsanwalt Karsten Dumrath hat u. a. einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Insolvenzsachbearbeitung. Wir stellen 10 Fragen rund um dieses Fachgebiet.

Zur Insolvenzsachbearbeitung bin ich eher zufällig gekommen. Nach dem Referendariat habe ich nach einer Anstellung in einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei gesucht und mich dabei auch auf Angebote mit insolvenzrechtlicher Ausrichtung beworben. Bei einer kleinen Insolvenzverwalterkanzlei habe ich dann meine erste Stelle angetreten. Mein Verantwortungsbereich ist dabei schnell gewachsen, weil damals sehr viele Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurden. Die konnte der Insolvenzverwalter nicht annähernd selbst betreuen. Später habe ich dann als zugelassener Rechtsanwalt Klageverfahren bearbeitet, die mit den Insolvenzverfahren im Zusammenhang standen, wie etwa die Beitreibung von offenen Forderungen der Schuldner. Das setze ich jetzt bei der BBR fort.

Der Insolvenzsachbearbeiter ist das Scharnier zwischen dem Gericht, den Gläubigern, dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter selbst. Dieser kann die Verfahren nicht bis in die letzte Einzelheit kennen, muss also delegieren und z. B. den Kontakt zum Schuldner oder die Vorbereitung von Berichten an das Insolvenzgericht einer Person überlassen, die ihm die alltägliche Arbeit abnehmen kann. Auch kann er − sogar, wenn er wie im Regelfall − selbst Rechtsanwalt ist, nicht alle Klagen im Zusammenhang mit seinen Verfahren selbst führen.

Der liegt im Kontakt mit den Gläubigern und den Schuldnern und im Durchsehen von Schriftsätzen und der gesamten Korrespondenz.

Das gesamte Insolvenzrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt, sowohl von der ordentlichen Gerichtsbarkeit wie aber auch von der Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit. Im Gesetz ist leider die Abstimmung zwischen der (zivilrechtlich) geprägten Insolvenzordnung und dem Steuerrecht nur in Teilbereichen gelungen. Vieles ist immer noch offen. Da gibt es immer wieder positive und leider auch negative Entwicklungen für die Bearbeitung der Verfahren.

Besondere Erwartungen hatte ich keine, das Insolvenzrecht bildet in der Juristenausbildung keinen Schwerpunkt. Die Insolvenzsachbearbeitung habe ich zu einem guten Teil durch praktisches Handeln erlernt. Insoweit war vieles überraschend. Herausfordernd war und ist natürlich die fehlende Abstimmung mit dem Steuerrecht, aber auch der manchmal schwierige Umgang mit den Schuldnern.

Neben dem jeweiligen Insolvenzverwalter, dessen Interesse in der Anreicherung der Masse liegt, besteht die Mandantschaft auch aus Personen, die sich gegen Ansprüche eines Verwalters wehren, wenn sie z. B. mühsam vollstreckte Beträge im Wege der Insolvenzanfechtung zurückzahlen sollen. Die Schuldner in den von mir betreuten Verfahren sind dann noch einmal eine ganz andere Gruppe von Kontakten. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestimmt und soll im Gläubigerinteresse handeln. Der Schuldner wiederum möchte vorrangig die Restschuldbefreiung erlangen und bis dahin möglichst wenig an die Masse abführen. Oft stecken auch schwere Schicksalsschläge hinter der Privatinsolvenz. Bei aller Parteinahme für den Verwalter und die Interessen der Gläubiger, die jeder Sachbearbeiter mitbringen muss, darf man nicht vergessen, dass auch auf der anderen Seite ein Mensch steht. Es ist dabei nicht immer leicht, eine professionelle Distanz zu wahren.

Wie gesagt, das Insolvenzrecht ist Richterrecht. Der Anwalt muss die Materie gut kennen; nur gelegentliche Befassung mit dem Rechtsgebiet reicht nicht aus. Ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Insolvenzsachbearbeiter ist, bringt Erfahrung im praktischen Umgang mit Insolvenzverfahren und der Denkweise eines Insolvenzverwalters mit. Das ist daher eher ein Vorteil als ein Nachteil.

Ja, das würde ich tun. Ich habe in den letzten 20 Jahren für die Gläubiger die Masse nach bestem Vermögen gesichert und vermehrt, dabei viele Schuldner durch die Verfahren bis zur Restschuldbefreiung begleitet und die Balance zwischen beiden Seiten wahren können. Es gibt gewiss auch schwarze Schafe unter den Schuldnern, aber die Restschuldbefreiung als zweite Chance sehe ich grundsätzlich positiv.

Geschichte und Religion interessieren mich sehr. Ich lese gerne historische Romane, etwa von Rebecca Gablé oder von Ken Follett. Zuletzt gelesen habe ich von Jeroen Windmeijer „Das Paulus-Labyrinth“, das die Gegenwart mit der Geschichte des frühen Christentums verband. Es darf aber auch gerne etwas Spannendes sein, etwa Thriller von David Baldacci oder die Romane des Autorenduos Douglas Preston und Lincoln Child.

An mir ist sicher kein Sänger oder Schauspieler verloren gegangen, die große Bühne ist nicht meine Sache. Mit Vorträgen oder Lesungen vor einem überschaubaren Kreis − etwa vor einer Kirchengemeinde − habe ich aber schon Erfahrungen.

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