Insolvenzanfechtung – Beispiele

Insolvenzanfechtung – im Grundsatz eine gerechte Sache

Die Beispiele zeigen deutlich, weshalb die Insolvenzanfechtung im Grundsatz eine gerechte Sache ist. Das Insolvenzrecht behandelt im Grundsatz alle Gläubiger gleich. So steht es im ersten Paragrafen der Insolvenzordnung. Kein Gläubiger soll einen Vorteil erlangen oder erhalten. Überträgt der Schuldner vor der Insolvenz Vermögen an Familie, Freunde und Bekannte oder auch an ein Tochterunternehmen, ist das ungerecht. Denn dieses Vermögen steht den Gläubigern des Schuldners dann nicht mehr zum Ausgleich ihrer berechtigten Forderungen zur Verfügung. Von diesen offensichtlichen Fällen abgesehen, ist es aber auch ungerecht, wenn ein Gläubiger noch Geld bekommt, obwohl er weiß, dass der Schuldner bereits pleite ist oder bald Insolvenz anmelden wird. Denn während er sein Geld bekommt, müssen alle anderen Gläubiger auf ihr Geld verzichten, obwohl jeder Gläubiger einen gleichberechtigten Anspruch hat.

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Beispiel 1

Die Lieferanten A, B und C liefern seit Jahren an einen Unternehmer, der einen Insolvenzantrag nicht mehr vermeiden kann. Alle drei Lieferanten haben jeweils eine Forderung i. H. v. 100.000 Euro, die der Unternehmer nicht zahlen kann. Der Unternehmer ist mit Lieferant C befreundet. Deshalb informiert der Unternehmer zunächst den Lieferanten C und bezahlt später auch seine Lieferantenrechnung (1). Fünf Monate später stellt der Unternehmer einen Insolvenzantrag. Die Lieferanten A und B gehen leer aus, während C bereits sein Geld erhalten hatte. Das ist „ungerecht“, weil alle Gläubiger einen Anspruch gegen den Unternehmer haben, aber nur C sein Geld bekommen hat. Der Insolvenzverwalter kann die Zahlung an C anfechten (2) und verteilt den Erlös später gleichmäßig an alle Gläubiger (3) (Insolvenzquote).
Beispiel für Insolvenzanfechtung

Beispiel 2

Ein Lieferant hat seinem Kunden, einem selbstständigen Heizungsbauer, Heizungsrohre geliefert, die verbaut wurden. Den Rechnungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro brutto zahlte der Heizungsbauer nicht. Stattdessen erhält er nach vier Monaten das Schreiben eines Insolvenzverwalters mit der Aufforderung, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden, was der Lieferant auch macht. Nach weiteren vier Jahren wird er darüber informiert, dass im Rahmen der Schlussverteilung ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verteilung an die Gläubiger bereitstehe und insgesamt 1.000.000 Euro Verbindlichkeiten zur Insolvenztabelle festgestellt seien. Die 20.000 Euro sind also auf 1.000.000 Euro Verbindlichkeiten zu verteilen. Jeder Gläubiger erhält demnach eine Quote von zwei Prozent auf seine zur Tabelle festgestellte Forderung. Der Lieferant erhält auf seine Forderung von 10.000 Euro also gerade einmal 200 Euro.

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