Insolvenzanfechtung bei Banken und Sparkassen

Anfechtungsrisiko für Banken und Sparkassen

Banken und Sparkassen sehen sich schon aufgrund der Bedeutung und des Umfangs des bargeldlosen Zahlungsverkehrs traditionell Anfechtungs- und Haftungsansprüchen ausgesetzt. Banken und Sparkassen sind in der Regel zahlungsfähig und daher beliebte Anfechtungsgegner der Insolvenzverwalter. Daher verwundert es nicht, wenn Insolvenzverwalter neben den klassischen Anfechtungssachverhalten auf immer neue Ideen für vermeintliche Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen kommen, die auf das Recht der Insolvenzanfechtung gestützt werden.
Klassische Anfechtungsgefahren für Banken und Sparkasse bestehen bei

  • der Besicherung von bestehenden und neuen Krediten („Sicherheitenhereinnahme“),
  • der Besicherung durch AGB-Pfandrechte und Globalzessionen,
  • der Verrechnung im Kontokorrent binnen drei Monaten vor Insolvenzantragstellung und
  • der Gewährung von Sanierungskrediten.

Viele Ansprüche werden nicht nur häufig zu Unrecht geltend gemacht, sondern auch bis zum Bundesgerichtshof durch prozessiert; mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen in den Instanzen.

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Beispielhaft sind folgende Urteile zu nennen:

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Jochen Rechtmann

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