Insolvenzanfechtung bei Städten und Gemeinden

Anfechtungsrisiko für Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden sind seit jeher von Insolvenzanfechtungen betroffen. Nach unserer Erfahrung werden viele Ansprüche aber zu Unrecht geltend gemacht. Gerade die neuere Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 14.07.2016 (hierzu: Dr. Hiebert in KKZ 2017, Seite 54 ff.) aber auch die am 05.04.2017 in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung bieten den Kommunen viele neue Chancen für Gemeinden, Anfechtungsansprüche zu vermeiden und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Nutzen Sie unsere langjährige Expertise – Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

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