Selbsttest: Trage ich ein Anfechtungsrisiko?

Selbsttest – wie hoch ist mein Risiko für eine Anfechtung?

Alle Unternehmen, Organisationen und Personen, die vermieten, Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind dem Risiko einer Insolvenzanfechtung ausgesetzt.

Wie hoch ihr Risiko ist, können Sie über unseren Selbsttest ermitteln.

Dass ein Anfechtungsrisiko deutlich näher ist, als vermutet wird, zeigt der nachfolgende Selbsttest. Ein erhebliches Anfechtungsrisiko tragen Sie bereits dann, wenn Sie einer der nachfolgenden Aussagen zustimmen können:

Alle Unternehmen, Organisationen und Personen, die vermieten, Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind dem Risiko einer Insolvenzanfechtung ausgesetzt.

Wie hoch ihr Risiko ist, können Sie über unseren Selbsttest ermitteln.

Dass ein Anfechtungsrisiko deutlich näher ist, als vermutet wird, zeigt der nachfolgende Selbsttest. Ein erhebliches Anfechtungsrisiko tragen Sie bereits dann, wenn Sie einer der nachfolgenden Aussagen zustimmen können:

    Mein Kunde zahlt nicht immer pünktlich und vollständig, d.h. innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels in voller Höhe.

    Mein Kunde zahlt nicht bei Fälligkeit, sondern erst später, manchmal sogar erst nach 30 Tagen.

    Mein Kunde zahlt zwar bei Fälligkeit, aber immer nur Teilbeträge, ohne dass wir dies vereinbart haben oder er sachliche Einwendungen (z.B. Ware ist mangelhaft) gegen meine Forderung hat.

    Ich habe mit meinem Kunden eine Stundungs-, Ratenzahlungsvereinbarung oder sonstige Zahlungserleichterung vereinbart, weil er darum gebeten hat.

    Ich habe meinen Kunden mehr als einmal gemahnt, mit der Zwangsvollstreckung, einem Anwalt oder einem Lieferstopp gedroht, wenn er nicht zahlt.

    Mein Kunde zahlt schon seit Jahren „tröpfchenweise“. Ich lasse ihn gewähren, weil es in meiner Branche nichts Ungewöhnliches ist, wenn Kunden nicht pünktlich zahlen.

    Was meine Buchhaltung macht, weiß ich eigentlich nicht so genau; wir melden Forderungen zur Insolvenztabelle an, wenn unser Kunde Insolvenz anmeldet.
Das Risiko einer Insolvenzanfechtung können Sie jedoch durch einige Vorsichtsmaßnahmen deutlich reduzieren. Diese Maßnahmen betreffen die Rechnungsstellung mit der Formulierung der Zahlungsziele, die Zahlungsabwicklung und vor allem Ihr Verhalten, wenn es bei Ihren Kunden zu Zahlungsverzögerungen kommt. Alle wichtigen Infos zu präventiven Maßnahmen finden Sie unter „Insolvenzanfechtung vermeiden – was kann ich tun“.

Ihre Ansprechpartner

Jochen Rechtmann

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T +49 69 2475215-20
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Till Sallwey

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T +49 69 2475215-0
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Mike Zerbst

Rechtsanwalt
T +49 30 81452196–4
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