Kommentierung des Schuldverschreibungsgesetzes

Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, veröffentlichte in dem Loseblattwerk „Das Deutsche Bundesrecht“ die Kommentierung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 im Teil III – Wirtschaft, Geld‑, Bank- und Börsenwesen, Außenwirtschaft. Das fortwährend aktualisierte Loseblattwerk erscheint bereits in der 1316. Ergänzungslieferung (Juni 2019). Darin wird das gesamte Gesetz kommentiert.

Das Schuldverschreibungsgesetz 2009 ist auf Emissionen von Schuldverschreibungen, die seit dem 5. August 2009 emittiert werden, anwendbar und löst damit das zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getretene Schuldverschreibungsgesetz 1899 ab.

Mit der Verabschiedung des modernisierten Schuldverschreibungsrechts verfolgt der Gesetzgeber eine Anpassung an die internationalen Standards, sodass auch marktübliche Umschuldungsklauseln (sog. Collectiv Action Clauses) möglich sind. Der Kern des Gesetzes stellt das neue Gläubigerorganisationsrecht dar, welches der aktienrechtlichen Hauptversammlung entlehnt ist. Das Gesetz gliedert sich in drei Abschnitte, wobei es der Emittentin überlassen ist, zum 2. Abschnitt in den Anleihebedingungen zu optieren. Anleihegläubiger, deren Anleihebedingungen den 2. Abschnitt für anwendbar erklären, wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ermöglicht. Zudem können sie im Krisenfall die Bedingungen ändern bzw. anpassen und so zu einer Sanierung des Unternehmens beitragen.

Auch im Insolvenzverfahren ist das Gesetz – so der BGH – zwingend anzuwenden, wenn die Insolvenzschuldnerin wenigstens eine Anleihe emittiert hat.

Das deutsche Bundesrecht, erschienen im Nomos-Verlag, und abrufbar bei beck-online umfasst insgesamt 35 Ordner und wird seit 1949 durchgehend 24mal pro Jahr ergänzt und aktualisiert. Es handelt sich um eine umfassende Gesetzesdokumentation, die in der Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft und im Wissenschaftssektor verwendet wird.

Kommentar

Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Das Deutsche Bundesrecht, 1316. Lieferung – Juni 2019

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Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, veröffentlichte in dem Loseblattwerk „Das Deutsche Bundesrecht“ die Kommentierung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 im Teil III – Wirtschaft, Geld‑, Bank- und Börsenwesen, Außenwirtschaft. Das fortwährend aktualisierte Loseblattwerk erscheint bereits in der 1316. Ergänzungslieferung (Juni 2019). Darin wird das gesamte Gesetz kommentiert.

Das Schuldverschreibungsgesetz 2009 ist auf Emissionen von Schuldverschreibungen, die seit dem 5. August 2009 emittiert werden, anwendbar und löst damit das zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getretene Schuldverschreibungsgesetz 1899 ab.

Mit der Verabschiedung des modernisierten Schuldverschreibungsrechts verfolgt der Gesetzgeber eine Anpassung an die internationalen Standards, sodass auch marktübliche Umschuldungsklauseln (sog. Collectiv Action Clauses) möglich sind. Der Kern des Gesetzes stellt das neue Gläubigerorganisationsrecht dar, welches der aktienrechtlichen Hauptversammlung entlehnt ist. Das Gesetz gliedert sich in drei Abschnitte, wobei es der Emittentin überlassen ist, zum 2. Abschnitt in den Anleihebedingungen zu optieren. Anleihegläubiger, deren Anleihebedingungen den 2. Abschnitt für anwendbar erklären, wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ermöglicht. Zudem können sie im Krisenfall die Bedingungen ändern bzw. anpassen und so zu einer Sanierung des Unternehmens beitragen.

Auch im Insolvenzverfahren ist das Gesetz – so der BGH – zwingend anzuwenden, wenn die Insolvenzschuldnerin wenigstens eine Anleihe emittiert hat.

Das deutsche Bundesrecht, erschienen im Nomos-Verlag, und abrufbar bei beck-online umfasst insgesamt 35 Ordner und wird seit 1949 durchgehend 24mal pro Jahr ergänzt und aktualisiert. Es handelt sich um eine umfassende Gesetzesdokumentation, die in der Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft und im Wissenschaftssektor verwendet wird.

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Das Schuldverschreibungsgesetz 2009 ist auf Emissionen von Schuldverschreibungen, die seit dem 5. August 2009 emittiert werden, anwendbar und löst damit das zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getretene Schuldverschreibungsgesetz 1899 ab.

Mit der Verabschiedung des modernisierten Schuldverschreibungsrechts verfolgt der Gesetzgeber eine Anpassung an die internationalen Standards, sodass auch marktübliche Umschuldungsklauseln (sog. Collectiv Action Clauses) möglich sind. Der Kern des Gesetzes stellt das neue Gläubigerorganisationsrecht dar, welches der aktienrechtlichen Hauptversammlung entlehnt ist. Das Gesetz gliedert sich in drei Abschnitte, wobei es der Emittentin überlassen ist, zum 2. Abschnitt in den Anleihebedingungen zu optieren. Anleihegläubiger, deren Anleihebedingungen den 2. Abschnitt für anwendbar erklären, wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ermöglicht. Zudem können sie im Krisenfall die Bedingungen ändern bzw. anpassen und so zu einer Sanierung des Unternehmens beitragen.

Auch im Insolvenzverfahren ist das Gesetz – so der BGH – zwingend anzuwenden, wenn die Insolvenzschuldnerin wenigstens eine Anleihe emittiert hat.

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