Mit dem Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Rostock vom 11.11.2020 wurde über das Vermögen der adcada GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die geschädigten Anleger, Anleihegläubiger, Darlehensgeber sowie Nachrangdarlehensgeber gilt es nunmehr, die Rechte im Insolvenzverfahren zu wahren und keine Fristen zu versäumen. Das Insolvenzgericht hat für die nachfolgenden Anleiheserien eine Versammlung allein für die Gläubiger dieser Schuldverschreibungen einberufen:

  • ADCADA Anleihe 2017
  • ADCADA 6 % Zins Anleihe 2018
  • 5 % Festgeld-Hypothekenanleihe 08-2018
  • adcada.immo FESTZINS 10-2018
  • adcada.money FESTZINS -11-2018
  • adcada.money FESTZINS 01-2019 (5%)
  • ADCADA Immobilienanlage
  • adcada.money FESTZINS 03-2019
  • adcada.money FESTZINS 04-2019
  • adcada.money FESTZINS 05-2019
  • adcada.money Hypozins 05-2019
  • adcada.money FESTZINS 01-2020

Der Termin ist jeweils der 14.12.2020, beginnend ab 10:00 Uhr.

Anleihegläubiger können sich kostenlos von Herrn Rechtsanwalt Sascha Borowski, Mitglied des Gläubigerausschusses der adcada GmbH, vertreten lassen, der die Stimmrechte weisungsgemäß ausüben wird.  Alternativ können Sie sich auch von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten lassen.

Grundlage für die Einberufung dieser gesonderten Versammlungen ist § 19 Abs. 2 Schuldverschreibungsgesetz (kurz: SchVG). Danach hat das Insolvenzgericht eine Anleihegläubigerversammlung nach den Vorschriften des SchVG in Verbindung mit der Insolvenzordnung einzuberufen, wenn ein sogenannter gemeinsamer Vertreter bislang nicht bestellt wurde. Im Fall der ADCADA GmbH wurde ein solcher Vertreter bislang nicht bestellt.

Was hat es mit dem gemeinsamen Vertreter auf sich?

Der gemeinsame Vertreter ist berechtigt, aber auch verpflichtet, die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu wahren und zu vertreten. Dazu zählt unter anderem die Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren, die Wahrnehmung weiterer Termine in dem Insolvenzverfahren und letztendlich auch die Verteilung der Quote an die von ihm vertretenen Anleihegläubiger.

Kurz gesagt: Anleihegläubiger, die durch einen gemeinsamen Vertreter während des gesamten Insolvenzverfahrens vertreten werden, müssen sich keinen eigenen Rechtsanwalt leisten. Die mit der Beauftragung eines solchen Rechtsanwalts anfallenden Kosten können sich die einzelnen Anleihegläubiger mithin sparen. Der gemeinsame Vertreter wird regelmäßig aus der Quote der Anleihegläubiger bezahlt, sodass dieser auch nur dann Geld für seine Tätigkeit erhält, wenn eine Insolvenzquote gezahlt wird.

Was müssen Anleger der adcada GmbH beachten?

Das Insolvenzgericht hat mehrere Termine bestimmt, die zu beachten sind:

  • 12.2020: Anleihegläubigerversammlungen allein für die oben genannten Anleiheserien
  • 12.2020: Fristablauf für Forderungen im Insolvenzverfahren (betrifft alle Gläubiger, nicht nur die Anleihegläubiger, sondern auch die Gläubiger von sogenannten Nachrangdarlehen sowie weiteren Finanzprodukten und Forderungen)
  • 02.2021: Berichtstermin (alle Gläubiger der Insolvenzschuldnerin werden über den Stand des Verfahrens informiert und können unter anderem auch über die Einsetzung und Zusammensetzung des Gläubigerausschusses bestimmen).

Welche Gesellschaften sind noch insolvent?

Zudem sind u.a. die nachstehenden adcada-Gesellschaften insolvent:

  • adcada GmbH
  • capital GmbH
  • fashion GmbH
  • finance GmbH
  • immo GmbH
  • marketing GmbH & Co. KG und
  • shop GmbH & Co. KG.
  • healtcare GmbH

Weitere Infos unter: www. kapitalanlagen-krise.de

 

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos