Adria Caravan Schraub GmbH: Insolvenz in Eigenverwaltung, Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung: Aktuelle Situation des Unternehmens

Die Adria Caravan Schraub GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (HRB 14920, Amtsgericht Duisburg) befindet sich seit dem 30. Januar 2026 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß §§ 270 ff. InsO.

Die Adria Caravan Schraub GmbH ist ein Full-Service-Anbieter im Bereich Freizeitfahrzeuge. Das Leistungsspektrum des Unternehmens umfasst unter anderem den An- und Verkauf von Reisemobilen und Wohnwagen sowie umfassende Service- und Werkstattleistungen einschließlich Reparatur, Instandsetzung und technischer Aufrüstung.

Was bedeutet Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte eigenständig und unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters fortführt. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Der Geschäftsbetrieb der Adria Caravan Schraub GmbH läuft uneingeschränkt und ohne Unterbrechung weiter. Sämtliche Leistungen, insbesondere der Handel mit Reisemobilen und Wohnwagen, der Werkstatt‑ und Reparaturservice sowie die Vermietung, werden an allen Standorten weiterhin ordnungsgemäß erbracht.

Fortführung und Stabilisierung des Unternehmens als Ziel

Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist die nachhaltige wirtschaftliche Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens. Laufende Kundenaufträge werden regulär bearbeitet, und bestehende Geschäftsbeziehungen werden wie gewohnt fortgeführt.

„Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel des eingeleiteten Sanierungsverfahrens ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu geben und es gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorgehen zu lassen“, so Rechtsanwalt Hans Fritsche, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, der die Eigenverwaltung rechtlich begleitet.

Klarstellung zu aktuellen Meldungen im Internet

Im Internet verbreitete Darstellungen, wonach der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingeschränkt sei oder Kunden sich generell an einen Insolvenzverwalter wenden müssten, entsprechen nicht der tatsächlichen Situation.

Juristischer Berater

Hans Georg Fritsche, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

Betriebswirtchaftlicher Berater

Clemens Koch, Project Manager Finance
plenovia GmbH, Düsseldorf

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit besonderer Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Einzelkaufleuten. Von sechs Standorten aus – mit Hauptsitz in Düsseldorf – betreut BBR mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland. In interdisziplinären Teams aus Juristen, Betriebswirten und Ingenieuren entwickelt die Kanzlei in Zusammenarbeit mit ihrer Schwestergesellschaft, der plenovia GmbH, ganzheitliche Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich ineinandergreifen. BBR hat bereits mehr als 300 Unternehmen im Rahmen des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) und mehr als 30 Unternehmen im Rahmen des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) erfolgreich begleitet.

Über den Autor

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hans Georg Fritsche

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