Sanierungserfolg in Niedersachsen: Aktiv-Gesundheitszentrum sichert Arbeitsplätze und blickt optimistisch in die Zukunft

Die Sanierung des Fitnessstudiobetreibers Aktiv-Gesundheitszentrum in Eigenverwaltung ist erfolgreich abgeschlossen. Mit einer 100-prozentigen Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan, einer überdurchschnittlichen Planquote und der Sicherung von 50 Arbeitsplätzen an fünf Standorten konnte das Verfahren am 30. November 2024 beendet werden. Den Mitgliedern steht nun auch weiterhin ein modernes und spezialisiertes Trainingsangebot zur Verfügung.

100-prozentige Zustimmung der Gläubiger und Sicherung der Planquote

Die Sanierung des Fitnessstudiobetreibers mit insgesamt fünf Studios in Niedersachsen konnte im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens erfolgreich abgeschlossen werden. Nach der Aufhebung des Verfahrens zum 30. November 2024 blickt das Unternehmen optimistisch in die Zukunft. „Die erfolgreiche Sanierung sichert nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein modernes, gesundheitsorientiertes Trainingsangebot für die Mitglieder. Wir danken allen Beteiligten für ihre Unterstützung“, so Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hans Georg Fritsche, von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aus Hannover, der das Eigenverwaltungsverfahren juristisch begleitete. Die Gläubiger hatten dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt, wodurch eine überdurchschnittliche Planquote an die Gläubiger ausgeschüttet werden konnte.

Pandemiebedingte Krisenursachen bewältigt

Hauptursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren die während der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung des Studiobetriebs aufgenommenen Kredite. Zwei der ursprünglich sieben Standorte erwiesen sich zudem auch nach der Pandemie als nicht kostendeckend. Durch verkürzte Kündigungsfristen der Mietverträge im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens konnte der Betrieb dieser Standorte eingestellt werden, ohne das Gesamtunternehmen weiterhin zu belasten.

Arbeitsplatzsicherung und Zukunftsperspektiven des Aktiv Gesundheitszentrum

Trotz der Schließungen konnten 50 Arbeitsplätze an den verbleibenden fünf Standorten erhalten werden. Durch die Sanierung ist es gelungen, den Firmeninhaber, der die Fitnessstudios seit 2008 als Einzelunternehmer führt, deutlich zu entschulden. Die Kunden erwartet daher nun weiterhin ein spezialisiertes Trainingsangebot, das sich durch individuelle Betreuung und einen Fokus auf physiotherapeutische Anwendungen zur Schmerzlinderung und Gewichtsreduktion auszeichnet. Ein erfahrenes Team aus lizenzierten Fitness- und Gesundheitstrainern sowie Physiotherapeuten sorgt für die professionelle Unterstützung der Mitglieder.

Erfolgreiche Begleitung durch BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Hannover

Rechtlich begleitet wurde das Verfahren von Rechtsanwalt Hans Georg Fritsche, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Hannover. Als Sachwalter war Dr. Moritz Sponagel von der gleichnamigen Kanzlei für das Verfahren bestellt worden.

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist seit Gründung im Jahr 2003 als eine der führenden Wirtschaftskanzleien für Sanierung und Restrukturierung in Deutschland etabliert. Die Kanzlei zeichnet sich durch eine hohe Expertise im Insolvenzrecht, in der Sanierung und Restrukturierung sowie in der Insolvenzverwaltung aus und erbringt umfassende juristische Dienstleistungen. Mit Standorten in Düsseldorf, Berlin, Düren, Erfurt, Frankfurt am Main und Hannover ermöglicht BBR eine bundesweite Betreuung.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Unterstützung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Die Kanzlei bietet fundierte Beratung und arbeitet interdisziplinär mit Betriebswirten und Ingenieuren zusammen, um Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Dabei entwickelt sie maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich optimal abgestimmt sind.

Das Team von BBR verfügt über herausragende Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Begleitung von Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten. Die Kanzlei hat bereits mehr als 250 Unternehmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfolgreich beraten. Auch in besonders kritischen Phasen, vor und während einer Insolvenz, schafft BBR neue Handlungsspielräume und begleitet durch alle Phasen des Wandels, um Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Über Hans Georg Fritsche

Rechtsanwalt Hans Georg Fritsche

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos