Auf die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens folgt regelmäßig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gläubiger insolventer Gesellschaften sollten sich im vorläufigen Insolvenzverfahren mit dem Ablauf sowie den weiteren Schritten vertraut machen.

Mehrere Gesellschaften der ADCADA-Gruppe sind insolvent. Das Insolvenzgericht hat Herrn Professor Schulze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die ADCADA GmbH ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Diesem Kontrollgremium gehört der Abwickler der BaFin, das Finanzamt sowie Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp an.

Wann können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden?

Die Forderungsanmeldung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle möglich. Das heißt, nachdem das Insolvenzgericht einen sogenannten Eröffnungsbeschluss erlässt, ist die Anmeldung zulässig. Das Insolvenzgericht setzt den Gläubigern (Anlegern) eine Frist zur Forderungsanmeldung, innerhalb derer die Anmeldung erfolgen sollte.

TIPP: Gläubiger sollten ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Frist anmelden. 

Die wirksame Anmeldung der Forderung ist nicht leicht. Die Angabe eines Betrages reicht nicht aus. Gläubigern können sogenannte Aus- und Absonderungsrechte zustehen, auf die nicht verzichtet werden sollte. Zur Vermeidung weiterer Verluste sollten Anleger ihre Forderung durch einen auf das Insolvenzrecht und Kapitalmarktrecht versierten sowie erfahrenen Rechtsanwalt anmelden lassen.

Muss ich meine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden?

Die Pflicht zur Anmeldung der Forderung besteht nicht. Gläubiger, die ihre Forderung nicht anmelden, erhalten am Ende des Insolvenzverfahrens keine Insolvenzquote und gehen damit leer aus. Kurz gesagt: „Wer nicht anmeldet, bekommt auch kein Geld.“

TIPP: Gläubiger, die einen nennenswerten Betrag ihres verlorenen Geldes zurückbekommen möchten, sollten ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.

Muss die Forderung ein Rechtsanwalt anmelden?

Ein sogenannter Anwaltszwang besteht nicht. Die Forderungsanmeldung ist äußerst sorgfältig zu erstellen. Sie stellt die Grundlage für die Feststellung zur Tabelle dar. Nur festgestellte Forderungen gewähren eine sogenannte Insolvenzquote. Unterbleibt die Anmeldung der Forderung, erhält der Gläubiger ebenfalls keine Insolvenzquote.

TIPP: Gerade bei gezeichneten Kapitalanlageprodukten empfiehlt sich die Anmeldung der Forderungen durch einen Spezialisten.

Was kostet die Forderungsanmeldung durch einen Rechtsanwalt?

Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich an der Höhe der der anzumelden Forderung. Die Kosten können variieren, je nachdem, ob zusätzlich eine Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragt wird.

TIPP: Vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sollten die Kosten der Forderungsanmeldung abgeklärt werden.

Unseren Mandanten teilen wir vor der Erteilung des Auftrages die Kosten der Forderungsanmeldung mit. Für unsere Mandanten besteht eine vollständige Kostentransparenz. Die Kosten der Forderungsanmeldung übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen. Eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen wir“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.

Wann muss ich als Gläubiger der ADCADA Gesellschaften tätig werden?

Gläubiger (Kapitalanleger) sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen, damit sie keine wertvolle Zeit verlieren. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Frist der Forderungsanmeldung. Die vom Gericht gesetzte Frist beträgt regelmäßig nur wenige Wochen.

ADCADA bot den Anlegern eine Vielzahl von unterschiedlichen Kapitalanlageprodukten an. „Viele Anleger fragen sich, ob das von ihnen gezeichnete Produkt von der Insolvenz betroffen ist. In den meisten Fällen ist hier eine umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Deshalb sollten betroffene Anleger jetzt tätig werden“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Sascha Borowski.

Welche Produkte wurden von der ADCADA angeboten?

  • Unterschiedlichste Nachrangdarlehen
  • Schuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Bedingungen
  • „festverzinsliche Immobiliendarlehen mit 110-prozentiger Besicherung erstrangiger Briefgrundschulden mit einer Laufzeit über 2, 4 oder 5 Jahren“

Welche ADCADA-Gesellschaften sind insolvent?

  • Adcada GmbH
  • capital GmbH
  • fashion GmbH
  • finance GmbH
  • immo GmbH
  • marketing GmbH & Co. KG
  • shop GmbH & Co. KG
  • fashion GmbH & Co. KG
  • ZONE GmbH & Co. KG

Kostenlose Erstberatung

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Erstberatung ist kostenlos. Für rechtsschutzversicherte Anleger übernehmen wir die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren. Er berät sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:

per E-Mail: ed.pm1711669291akemm1711669291eorb-1711669291kilah1711669291cub@n1711669291egaln1711669291alati1711669291pak1711669291

per Telefon: 0211 828977-200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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