Das Amtsgericht Rostock (Insolvenzrecht) fordert die Gläubiger auf, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die gerichtlich gesetzte Frist läuft am 23.12.2020 ab. Geschädigte Anleger müssen nun tätig werden.

Mit Beschluss vom 11.11.2020 eröffnet das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADCADA GmbH. Ich wurde zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses berufen. Der vorläufig eingesetzte Gläubigerausschuss ist bestätigt, sodass meine Kollegen und ich unsere Tätigkeit weiter fortsetzen können.

Viele geschädigte Anleger haben mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Meinen Mandanten empfehle ich jetzt ihre Rechte im Insolvenzverfahren geltend zu machen und zu verfolgen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in vergleichbaren Insolvenzverfahren kann ich nur an alle geschädigten Anleger appellieren, dass sie ihre Rechte wahrnehmen. Nur Gläubiger, die ihre Forderungen Insolvenzverfahren anmelden erhalten eine Quote.

Ihre Unterstützung ist wichtig!

Auf diesem Wege bitte ich sämtliche Gläubiger der ADCADA GmbH ihr Wissen mit mir zu teilen. Geschädigten Anlegern biete ich die kostenlose Registrierung und die Bündelung ihrer Interessen an. Denn der Wissensaustausch ist ebenso wichtig wie die Einhaltung der gesetzten Fristen.

In einem anderen Verfahren hatte mich ein Anleger vor Jahren angerufen und ein Schreiben erwähnt, welches ich bis dahin nicht kannte. Nach einem längeren Gespräch stellte sich heraus, dass dieses Schreiben eine (nahezu sichere) Haftung des Gegners begründete. Nicht nur dieser Anleger, der mich später mandatierte, sondern auch viele Mitgeschädigte konnten auch aufgrund dieser wichtigen Information Schadensersatzansprüche wirksam durchsetzen. Seither ist mir der Informationsaustausch mit geschädigten Anlegern (auch wenn diese kein Mandat erteilen wollen) noch wichtiger.

Warum ist die Unterstützung wichtig?

Die ADCADA-Firmengruppe hat zum Teil gleichlautende Kapitalanlagen angeboten. Die Zuordnung zu den einzelnen ADCADA-Gesellschaften kann mitunter sehr schwer sein. Dies liegt unter anderem daran, dass die Vertragspartner auf Seiten von ADCADA ausgetauscht wurden. Im Zeichnungsschein kann eine andere ADCADA-Gesellschaft benannt sein als in der später überlassenen Urkunde. Der Austausch der Vertragspartner wurde teilweise nur per E-Mail mitgeteilt.

Ich gehe davon aus, dass hinter der zum Teil unstrukturiert wirkenden Ausgabe von Kapitalanlagen ein System steht. Daher ist der Austausch mit weiteren geschädigten Anlegern unerlässlich, um das System ADCADA noch weiter zu entschlüsseln.

Bis wann muss ich meine Forderung anmelden?

Die Forderungen sind bis zum 23.12.2020 gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Für grundpfandrechtlich besicherten Gläubiger ist zudem die Geltendmachung von Aussonderungsrechten wichtig. In beiden Fällen rate ich Anlegern sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um möglichst viel des zunächst verlorenen Geldes zurückzubekommen.

Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Ein Anwaltszwang besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass allein aufgrund der Forderungsanmeldung über Ihre Forderung im Insolvenzverfahren entschieden wird. Nur wenn die Forderung festgestellt wird, erhalten Sie auch eine Insolvenzquote.

Anleger, die im Besitz von Briefgrundschulden sind, sollten in jedem Fall eine rechtliche (Erst-) Beratung in Anspruch nehmen. Eine solche Erstberatung biete ich Anlegern kostenlos an.

Was kostet die Forderungsanmeldung durch einen Rechtsanwalt?

Die Rechtsanwaltskosten sind mitunter verhandelbar. Meine Mandanten erhalten rechtzeitig vor der Auftragserteilung die Kostenpauschalen mitgeteilt. Gerade geschädigten Anlegern ist eine Kostentransparenz enorm wichtig, weshalb ich diese gerne anbiete.

Die Kosten belaufen sich meist auf einen einstelligen Prozentsatz des Schadens und sind damit überschaubar.

Wird der Insolvenzverwalter meine Ansprüche verfolgen?

Kurz gesagt: „Wer nichts tut, wird auch kein Geld bekommen.“ Nur Gläubiger, die ihre Ansprüche aktiv geltend machen, können ihre Verluste minimieren. Weder der Insolvenzverwalter noch der Gläubigerausschuss, dem ich als Rechtsanwalt angehöre, werden die Ansprüche der einzelnen Gläubiger geltend machen und die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Geschädigten Anlegern empfehle ich die aktive Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Wer sind wir?

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Seit über zwölf Jahren vertrete ich erfolgreich Investoren. Ich berate und vertrete sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung:
 
per E-Mail: ed.pm1711710998akemm1711710998eorb-1711710998kilah1711710998cub@n1711710998egaln1711710998alati1711710998pak1711710998

per Telefon: Sascha Borowski +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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