Das Insolvenzgericht Rostock setzt einen dreiköpfigen Gläubigerausschuss ein. Mit Sascha Borowski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, bestellt das Gericht einen erfahrenen Experten zum Mitglied des Gläubigerausschusses.

Welche ADCADA-Gesellschaften sind insolvent?

  • Adcada GmbH
  • Adcada.capital GmbH
  • Adcada.fashion GmbH
  • Adcada.finance GmbH
  • Adcada.immo GmbH
  • Adcada.marketing GmbH & Co. KG
  • Adcada.shop GmbH & Co. KG
  • Outlet.fashion GmbH & Co. KG
  • FASHION.ZONE GmbH & Co. KG

Ziel des vorläufigen Gläubigerausschusses

Der vorläufige Gläubigerausschuss ist ein unabhängiges Kontrollorgan im Insolvenzverfahren. Die Mitglieder dieses Organs unterstützen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit. Zudem überwacht der Ausschuss (als Kontrollorgan) den (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

Sowohl der (vorläufige) Insolvenzverwalter als auch der (vorläufige) Gläubigerausschuss verfolgen das Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Das heißt, dass die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses dafür Sorge tragen, dass die Gläubiger der insolventen Gesellschaft bestmöglich befriedigt werden.

Welche Kapitalanlagen sind betroffen?

Anlegern wurden von verschiedenen Gesellschaften der ADCADA-Gruppe diverse Finanzprodukte angeboten. Hierbei handelt es sich u.a. um:

  • Nachrangdarlehen
  • Schuldverschreibungen aber auch
  • „festverzinsliche Immobiliendarlehen mit 110-prozentiger Besicherung erstrangiger Briefgrundschulden mit einer Laufzeit über 2, 4 oder 5 Jahre“

Sind auch Schuldverschreibungen der ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein) betroffen?

Die Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein) hat bislang keinen Insolvenzantrag gestellt. Allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) einen sogenannten. Abwickler bestellt. Im Fall der inzwischen insolventen ADCADA GmbH wurde zunächst auch ein Abwickler bestellt und kurze Zeit später dann ein Insolvenzantrag gestellt. Die BaFin verfügt in ihrem Bescheid die Einstellung und Abwicklung der „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“. Das bedeutet, die Anleihe darf nicht weiter vertrieben werden und ist rückabzuwickeln. Ob es dazu kommt, bleibt derzeit abzuwarten.

Bis zur Stellung des Insolvenzantrages, erhofften die Anleger der ADCADA GmbH ebenfalls eine Rückabwicklung.

Was wird den Gläubigern der ADCADA-Gesellschaften geraten?

Anleger der ADCADA-Gesellschaften sollten sich rechtlich beraten lassen und ihre Ansprüche bei einer auf das Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei bündeln, um eine bestmögliche Vertretung zu erhalten.

Auch Gläubiger von sogenannten Nachrangdarlehen sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Zwar fallen nachrangige Gläubiger mit ihren Forderungen oft aus, doch sollten die in den Nachrangdarlehen enthaltenen Nachrangklauseln nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten, stellen diese ebenfalls einfache Forderungen im Insolvenzverfahren dar. Dann würden auch die Nachrangdarlehensgläubiger eine Insolvenzquote erhalten.

Den Gläubigern der ADCADA-Gesellschaften wird die Anmeldung ihrer Forderung im Insolvenzverfahren empfohlen. Eine solche Anmeldung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte die Forderungsanmeldung vorbereitet werden, um eine rechtzeitige Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Erstberatung ist kostenlos. Für rechtsschutzversicherte Anleger übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: ed.pm1713898778akemm1713898778eorb-1713898778kilah1713898778cub@n1713898778egaln1713898778alati1713898778pak1713898778
  • per Telefon: 0211 828977-200
  • oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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