Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet – Impulse für Praxis und Gesetzgebung
Mit der Gründung des Arbeitskreises Krisenfrüherkennung (AK-KFE) wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die frühzeitige Erkennung unternehmerischer Krisen stärker in Wissenschaft und Praxis zu verankern. Gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen des § 1 StaRUG zeigt sich, dass eine wirksame Krisenfrüherkennung in vielen Unternehmen noch nicht konsequent umgesetzt wird, obwohl sie entscheidend dazu beitragen kann, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume zu erhalten.
Unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Werner Gleißner und Prof. Dr. Volker Römermann haben sich mehr als 30 ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zu dem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung aus den Bereichen Recht, Restrukturierung, Finanz- und Risikomanagement, Controlling und Mathematik ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Herausforderungen rund um die Krisenfrüherkennung.
Der Arbeitskreis verfolgt das Ziel, durch Forschungsprojekte, Fachbeiträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen ein breiteres Bewusstsein für die Bedeutung praxistauglicher Krisenfrüherkennungssysteme zu schaffen. Darüber hinaus sollen Anregungen für den Gesetzgeber formuliert und Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben erarbeitet werden.
Zu den Gründungsmitgliedern des Arbeitskreises gehört auch Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer und Partner unserer Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte. Seine Mitwirkung unterstreicht den Anspruch unserer Kanzlei, aktuelle Entwicklungen in der Krisenfrüherkennung und im Restrukturierungsrecht nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten.
Ständiger Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) im Überblick
Ziel:
Frühzeitige Identifikation unternehmerischer Krisen und Förderung praxistauglicher Krisenfrüherkennungssysteme gemäß § 1 StaRUG
Ansatz:
Interdisziplinärer Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis aus den Bereichen Recht, Restrukturierung, Risiko- und Finanzmanagement, Controlling und Mathematik
Aktivitäten:
Forschungsprojekte · Fachveröffentlichungen · Veranstaltungen · Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben
Beteiligung BBR:
Gründungsmitglied vertreten durch Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer und Partner der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Redaktioneller Hinweis:
Der Beitrag basiert auf einem Artikel unter dem Titel „Ständiger Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet“ aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Der Sanierungsberater (Ausgabe 4/25).


