Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet – Impulse für Praxis und Gesetzgebung

Mit der Gründung des Arbeitskreises Krisenfrüherkennung (AK-KFE) wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die frühzeitige Erkennung unternehmerischer Krisen stärker in Wissenschaft und Praxis zu verankern. Gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen des § 1 StaRUG zeigt sich, dass eine wirksame Krisenfrüherkennung in vielen Unternehmen noch nicht konsequent umgesetzt wird, obwohl sie entscheidend dazu beitragen kann, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume zu erhalten.

Unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Werner Gleißner und Prof. Dr. Volker Römermann haben sich mehr als 30 ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zu dem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung aus den Bereichen Recht, Restrukturierung, Finanz- und Risikomanagement, Controlling und Mathematik ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Herausforderungen rund um die Krisenfrüherkennung.

Der Arbeitskreis verfolgt das Ziel, durch Forschungsprojekte, Fachbeiträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen ein breiteres Bewusstsein für die Bedeutung praxistauglicher Krisenfrüherkennungssysteme zu schaffen. Darüber hinaus sollen Anregungen für den Gesetzgeber formuliert und Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben erarbeitet werden.

Zu den Gründungsmitgliedern des Arbeitskreises gehört auch Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer und Partner unserer Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte. Seine Mitwirkung unterstreicht den Anspruch unserer Kanzlei, aktuelle Entwicklungen in der Krisenfrüherkennung und im Restrukturierungsrecht nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten.

Ständiger Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) im Überblick

Ziel:
Frühzeitige Identifikation unternehmerischer Krisen und Förderung praxistauglicher Krisenfrüherkennungssysteme gemäß § 1 StaRUG

Ansatz:
Interdisziplinärer Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis aus den Bereichen Recht, Restrukturierung, Risiko- und Finanzmanagement, Controlling und Mathematik

Aktivitäten:
Forschungsprojekte · Fachveröffentlichungen · Veranstaltungen · Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben

Beteiligung BBR:
Gründungsmitglied vertreten durch Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer und Partner der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Redaktioneller Hinweis:
Der Beitrag basiert auf einem Artikel unter dem Titel „Ständiger Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet“ aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Der Sanierungsberater (Ausgabe 4/25).

Über den Autor

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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