Die EU-Kommission fordert Deutschland mit ihrem Richtlinienvorschlag auf, ein präventives Restrukturierungsverfahren außerhalb der Insolvenz einzuführen. Nachstehend stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungsinhalte des Richtlinienvorschlags mit einigen kritischen Anmerkungen vor. Insbesondere die gerichtliche Beteiligung, die Privilegierung von Neu- und Zwischenfinanzierungen sowie die Rechtspflicht zur Sanierung sind zu diskutieren. Mit der Fokussierung auf einzelne Gläubiger betritt das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht zudem Neuland.

FAZIT
Dass es der EU-Kommission entgegen vieler Prognosen gelungen ist, innerhalb der selbst vorgegebenen und eher knapp bemessenen Zeit einen durchaus vorzeigbaren Richtlinienentwurf für ein außerinsolvenzliches Sanierungsverfahren zu präsentieren, ist begrüßenswert. Seine nationale praktische Relevanz wird stark von der Qualität und Ausrichtung der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber abhängen. Ob dies wirklich die beabsichtigte Sanierungswelle gerade im Mittelstand auslösen wird, bleibt mit gewisser Skepsis abzuwarten.
Aber noch ist das Gesetz nicht da. Nach Inkrafttreten der Richtlinie – dem Bekunden nach spätestens im ersten Quartal 2018 – haben die nationalen Gesetzgeber zwei Jahre Zeit zur legislativen Umsetzung.

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